Gymnasium Stein – Mehrfachsporthalle; Planungsleistungen Freianlagen nach §§ 38 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI, Leistungsphasen 1-9
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Key information
Overview
Der Landkreis Fürth beabsichtigt am Gymnasium Stein eine Generalsanierung der zugehörigen 3-fach Sporthalle. Das Gymnasium in Stein besteht neben dem 3-flügeligen Schulkomplex, mit zentraler Aula, aus der 3-fach Sporthalle sowie der Hausmeister-Wohnung und dem Technikgebäude. Das Schulgebäude wurde von 2017 bis 2024 energetisch saniert. Die Bestandssporthalle wurde 1984 bis 1987 als 3-fach Sporthalle errichtet. Somit ist die Sporthalle 38 Jahre in Betrieb und soll nun in einem Bauabschnitt saniert werden. Bitte beachten Sie die ausführliche Maßnahmenbeschreibung in den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform.
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27ea1f-eu eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27ea1f-eu gestellt werden. Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). In der 1. Phase des Verfahrens – Einreichung der Teilnahmeanträge, werden keine Bieterunterlagen nachgefordert. Um den Ausschluss des Teilnahmeantrages zu vermeiden, legen Sie die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Teilnahmeantrag bitte vollständig bei. In der 2. und 3. Phase – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, werden Unterlagen sowie Aufklärungen zu den Angebotsunterlagen nachgefordert. Gewertet werden die drei besten Referenzen (höchst erreichte Punktzahl) gemäß den veröffentlichten Kriterien erreichen. Wird die Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber mit der zu erreichenden Höchstpunktzahl (33 Punkte) nicht erreicht, wird auf die Höchstzahl der Bewerber entsprechend der Reihenfolge der Bepunktung, bis zu einer erreichten Punktzahl von 22 Punkten, aufgestockt. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Punktzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Es werden zwei zusätzliche Teilnehmer bis zur o. g. Punktegrenze (22 Punkte) als Nachrücker gezogen, welche im Falle einer Absage der Teilnehmer, zu den weiteren Phasen des Verfahrens eingeladen werden können. Die Vorgaben zu Losziehung finden auch hier entsprechende Anwendung. Das Angebot muss mindestens drei Monate nach Ablauf des Schlusstermins für die Abgabe des finalen Angebots gültig sein.