Grundschulstandort Schönwalde (Schule, Sporthalle, Buswendeschleife, Sport- und Freianlagen): Restleistung Geothermie
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Key information
Overview
Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt im Ortsteil Schönwalde einen neuen Schulstandort für insgesamt 540 Kinder zu errichten. Neben der Nutzung als dreizügige Grundschule soll die Anlage außerdem eine Mensa beinhalten, die auch für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden kann, sowie eine Zweifeldsporthalle mit den zugehörigen Außensportflächen. Weiterhin sollen Räumlichkeiten für eine Hortnutzung im Schulgebäude integriert werden. Schulgebäude (SG) Der Neubau der Grundschule erstreckt sich entlang des Bernauer Damms, in Verlängerung der neu geschaffenen Wegeverbindung aus der Ortsmitte Schönwalde. Schule und Sporthalle bilden einen gemeinsamen Vorplatz aus, der alle Funktionen des Ankommens abdeckt. Das zweigeschossige Schulgebäude wird aus 4 Clustern zusammengesetzt, die zueinander in Nord-Süd-Richtung verschoben sind und somit geschützte Schulhöfe im Außenraum bilden. Das zu errichtende Schulgebäude hat eine BGF von 7.069m² und einen BRI von 29.121m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet. Sporthalle (SH) Der kompakte Neubau der Zweifeldsporthalle gliedert sich in zwei Bereiche: In die südlich gelegene, erhöhte Zweifeldsporthalle sowie eine nördliche, zweigeschossige Raumspange. Die neue Sporthalle hat eine BGF von 2.121m² und einen BRI von 14.058m³. Ein Untergeschoss wird nicht errichtet. Für das Projekt wird eine BNB - Zertifizierung in Silber mit der Systemvariante Unterrichtsgebäude, Version 2017 (BNB_UN_2017) angestrebt. Außerdem hat die Bauherrschaft eine Förderung als Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG (KFN NWG-QNG) beantragt, weshalb die Einhaltung der besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) erforderlich ist (Anforderungsniveau QNG-Plus). Zum Erreichen dieses Ziels ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der in den Anlagen zum Leistungsverzeichnis formulierten Anforderungen erforderlich.
Das Baugrundstück befindet sich am Bernauer Damm (L30) am Ortsrand von Schönwalde, östlich eines bestehenden Entwässerungsgrabens. Vor Beginn der Neubaumaßnahmen befanden sich hier öffentlich nutzbare Sportanlagen sowie die zugehörigen PKW-Stellplätze. Die übrigen Bereiche waren ungenutzte Ackerfläche. Über den Bereich westlich des Entwässerungsgrabens wird eine Promenade vom Ortskern zum neuen Schulcampus geführt und verbindet somit das Schulgelände mit dem Zentrum., Prenzlauer Chaussee 157, Wandlitz, 16348, Barnim, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMHK81# 1) BINDEFRIST Die Bindefrist läuft bis zum 31.07.2026 2) EIGNUNGSNACHWEISE Bieter können den Nachweis durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise den Anforderungen entsprechen und aktuell sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Die Arbeiten umfassen - Montage eines Geothermieverteilers (50-fach) inkl. Erdarbeiten - Anbindung von 50 Sonden an den Verteiler inkl. Erdarbeiten - Anbindung des Verteilers an eine vorhandene Gebäudeeinführung - Herstellen des Übergabepunktes im Gebäude - Herstellen der Spül-, Füll-, und Entleerungsvorrichtung - Druckprüfung, Füllung, Spülung aller Sonden und des Rohrnetzes - Vermessung aller Sondenpositionen und der Verteilerposition - Dokumentation aller Leistungen
Das Baugrundstück befindet sich am Bernauer Damm (L30) am Ortsrand von Schönwalde, östlich eines bestehenden Entwässerungsgrabens. Vor Beginn der Neubaumaßnahmen befanden sich hier öffentlich nutzbare Sportanlagen sowie die zugehörigen PKW-Stellplätze. Die übrigen Bereiche waren ungenutzte Ackerfläche. Über den Bereich westlich des Entwässerungsgrabens wird eine Promenade vom Ortskern zum neuen Schulcampus geführt und verbindet somit das Schulgelände mit dem Zentrum., Prenzlauer Chaussee 157, Wandlitz, 16348, Barnim, Germany
1) GEFORDERTE SICHERHEITEN: - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge). Sofern keine Bürgschaft als Sicherheit hinterlegt wird, werden 5% der Abschlagsrechnungen (inkl. Umsatzsteuer) als Sicherheitseinbehalt abgezogen. - Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Schlussrechnung (inkl. Umsatzsteuer) zum Zeitpunkt der Abnahme. Die Summe kann mit einer Bürgschaft abgelöst werden. Rückgabezeitpunkt: Nach Ablauf des vereinbarten Gewährleistungszeitraums. Dies gilt für die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde oder die Auszahlung des Einbehaltes für Mängelansprüche. Mehr Informationen sind dem Formblatt "214 Besondere Vertragsbedingungen" in den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 2) ANWENDUNG BbgVergG Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzten Beschäftigten. Das Mindestentgelt liegt zur Zeit bei 13,00 EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge. Der nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ab dem 1. Januar 2026 gültige Bundes-Mindestlohn beträgt 13,90 Euro brutto. Solange der Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz höher ist, als das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz, finden die aus der Mindestentgeltverpflichtung des Brandenburgischen Vergabegesetzes resultierenden Regelungen keine Anwendung. Sie finden dann wieder Anwendung, sobald das Mindestentgelt nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz den Bundes-Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz übersteigt.