Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimegsw2026 architektKLKreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt
Estimated value—
DeadlineExpired20 Jul 2026, 08:00
Competition00 participants
Lots11 lot

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Contract type
—
Deadline
20 Jul 2026, 08:00
CPV codes
71221000 - Architectural services for buildings
Status
Unknown
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
17 Jun 2026, 11:15

Overview

Erweiterung der Grundschule In den Sindlinger Wiesen. Dienstleistungsauftrag Objektplanung Gebäude, § 34 HOAI. Leistungsphasen 2-9.

Grundschule In den Sindlinger Wiesen, Danziger Straße 1, Kelkheim, 65779, Main-Taunus-Kreis, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37MJ34# Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3 Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber bewertet bei denjenigen Bewerbern, die nicht aufgrund von Ausschlusskriterien ausgeschlossen wurden, anhand der erteilten Auskünfte die Eignung und bildet unter Zugrundelegung der Gewichtung die Rangfolge der Bewerber. Gewichtung und Wertung: - Ziffer 5.1.9 Nr. 10 Referenzliste Projektleiter (Gewichtung 35 %): Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten: - Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 4 oder 5 = 4 Punkte, - Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau = 1 Punkt, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt, - Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht = 1 Punkt. Demnach können für eine Referenz maximal 7 Punkte erreicht werden. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Folglich können in diesem Kriterium maximal 35 Punkte erreicht werden. - Ziffer 5.1.9 Nr. 11 Referenzliste Stellvertreter (Gewichtung 25 %): Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen (Bereich Projektleitung), die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten: - Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 4 oder 5 = 2 Punkt, - Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau = 1 Punkt, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt, - Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht = 1 Punkt. Demnach können für eine Referenz maximal 5 Punkte erreicht werden. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Folglich können in diesem Kriterium maximal 25 Punkte erreicht werden. - Ziffer 5.1.9 Nr. 12 Referenzliste Bewerber (Gewichtung 40 %): Die Bewertung erfolgt anhand der im Rahmen der spezifischen Referenzen, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind, abgedeckten nachfolgenden Projektbesonderheiten: - Projektfortführung erfolgte auf Grundlage einer bereits vorliegenden Entwurfsplanung bzw. Genehmigungsplanung: Leistungserbringung ab der Leistungsphase 4 oder 5 = 5 Punkte, - Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau = 1 Punkt, - Die Maßnahmenumsetzung erfolgte im laufenden Betrieb (auf demselben Grundstück) = 1 Punkt, - Die Leistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht = 1 Punkt. Demnach können für eine Referenz maximal 8 Punkte erreicht werden. Es werden maximal 5 Referenzen gewertet. Folglich können in diesem Kriterium maximal 40 Punkte erreicht werden.

Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).

Grundschule In den Sindlinger Wiesen, Danziger Straße 1, Kelkheim, 65779, Main-Taunus-Kreis, Germany

#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten! Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: "Architekten (Hochbau)" im Sinne des § 75 Abs. 1 u. 3 VgV. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der vorgesehene Projektleiter am Tag der Bekanntmachung nach dem hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz - HASG berechtigt sind, in der dem Auftragsgegenstand entsprechenden Berufsaufgaben die Berufsbezeichnung "Architekt (Hochbau)" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt (Hochbau)" tätig zu werden. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die dem Auftragsgegenstand entsprechen, und wenn der vorgesehene Projektleiter die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. - Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt; dabei muss jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt sein. Zur Erfüllung der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Vergabe) wurde den Teilnahmeunterlagen das Formblatt "Eigenerklärung Sanktions-VO" beigefügt. Diese Eigenerklärung ist unterschrieben mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer bei Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl.S. 338 abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Verweis auf Verpflichtung nach dem VerpfG: Nach Auftragserteilung ist es erforderlich, dass der Auftragnehmer (bei juristischen Personen der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person), der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974 (BGBl. I S. 469, 547), geändert durch Gesetz vom 15.8.1974 (BGBl. I S. 1942), auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten aus dem Auftrag verpflichtet werden.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.