Grundhafte Erneuerung der Gutenbergstraße in Gießen, 1. BA
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Key information
Overview
Straßenbau-, Ver- und Entsorgungsleitungen und Landschaftsbauarbeiten
Gießen, Germany
Gegenstand der Ausschreibung ist die grundhafte Erneuerung der Gutenbergstraße in Gießen (zwischen Grünberger Straße und Nahrungsberg) als Gemeinschaftsmaßnahme des Tiefbauamtes der Stadt Gießen, der Stadtwerke Gießen, der Mittelhessischen Wasserbetriebe und des Ordnungsamtes. Die zu erbringenden Leistungen umfassen im Wesentlichen: 1. Straßenbau (Tiefbauamt): • Grundhafter Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise • Erneuerung der Gehwege in Pflasterbauweise. • Neuaufteilung des Straßenraumes inkl. Optimierung des Bordsteinverlaufs zur Schaffung von Park- und Grünflächen. • Barrierefreier Ausbau der Einmündungsbereiche (Grünberger Straße und Nahrungsberg). 2. Kanalbauarbeiten (MWB): • Offene Bauweise: Rückbau und Neuverlegung von Regenwasserkanal und Reparaturen am Schmutzwasserkanal. • Geschlossene Bauweise: Kanalsanierung mittels GFK-Liner 3. Leitungsbauarbeiten (Stadtwerke Gießen): • Verlegung von Versorgungsleitungen im Ausbaubereich, Fernwärme, Wasserhauptrohr, Gashauptrohr sowie Microverbundrohre und Fernmeldekabel. • Verlegung von Strom- und Straßenbeleuchtungskabeln. • Erneuerung der Hausanschlüsse (Gas, Wasser, Strom). 4. Verkehrstechnik (Ordnungsamt): • Erneuerung von zwei Peitschenmasten inkl. Fundamenten.“
Gutenbergstraße, Gießen, 35390, Gießen, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Für die Ausführung des Auftrages gelten die besonderen Bedingungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der jeweils geltenden Fassung. Bieter haben als Nachweis der Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis Tarif alternativ die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn vorzulegen und mit dem Angebot die Einhaltung der Vorgaben nach § 4 Abs. 1 bzw. § 5 HVTG nachzuweisen. Bei Bauleistungen erfolgt der Nachweis grundsätzlich durch Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis „Tarif“ (nicht älter als drei Jahre). Bis zum 24.12.2026 ist übergangsweise auch eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue zulässig. Dies gilt auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen.