Großwärmespeicher Nossener Brücke - Los 2 Hochbau und Tiefbau

DESIGN-SECDesign contest notice – sectoral directive, design1224.1/a/26SASachsenEnergie AG
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Identifier
Contract type
—
Deadline
16 Oct 2026, 09:00
CPV codes
45000000 - Construction work45210000 - Building construction work45221250 - Underground work other than tunnels, shafts and subways45262420 - Structural steel erection work for structures
Status
UNKN
Notice type
DESIGN-SECDesign contest notice – sectoral directive, design
Estimated value
—
Publication date
7 Sept 2026, 11:32

Overview

Die SachsenEnergie AG (nachfolgend SE) betreibt das Zentrale Fernheiznetz (ZFHN) der Stadt Dresden. Zur Wärmebereitstellung werden an drei zentralen Standorten Heizkraftwerke, ein Druckwärmespeicher, Elektrodenheizkessel und verschiedene dezentrale Wärmepumpen betrieben. Im Rahmen der angestrebten Dekarbonisierung soll der Anteil regenerativer Wärmeerzeugung durch den Zubau von weiteren Wärmepumpen- und Elektrodenheizkesselkapazitäten deutlich erhöht werden. Vor diesem Hintergrund möchte die SE eine atmosphärische 2-Zonen Großwärmespeicheranlage am Standort des HKW Nossener Brücke / östlich der Fabrikstraße errichten lassen. Die Großwärmespeicheranlage wird ein Nutzvolumen von 50.000m³ Heißwasser und eine Speicherkapazität von 2800-3000 MWh aufweisen. Die Lade-/Entladeleistung von minimal 10 MWth. bis maximal 150 MWth. soll realisiert werden. Die maximale Vorlauftemperatur des Speichers wird 115 °C betragen. Die Großwärmespeicheranlage besteht aus einem Wärmwasserbehälter ca. 60m hoch mit einem Außendurchmesser inkl. Fassade von ca. 41m. Der Behälter wird mit zwei Rohrleitungen (Vorlauf und Rücklauf) über eine Rohrbrücke mit der Pumpenhalle B25m x L31m x H13,4m verbunden. In der Halle befinden sich im Erdgeschoss die Pumpen und im ersten 1. OG auf einer Gitterrostebene der Vorlauf- und Rücklaufverteiler. Der Vorlauf und Rücklaufverteiler wird über einen Fernwärmekanal unter der Pumpenhalle bis zum Bestandskanal Ammonstraße angeschlossen. Die Steuerung/Leittechnik und die elektrische Erschließung ist im Schaltanlagenanbau der Pumpenhalle untergebracht. Der Standort bietet für den Bau und die Integration der Anlage besonders günstige Voraussetzungen: - vorhandene elektrische Leistungsversorgung auf Mittelspannungsebene - bestehender Anschluss an das Fernwärmenetz - verfügbare bebaubare Flächen und grundsätzlich gegebene Genehmigungsfähigkeit - Synergien bei Betrieb und Instandhaltung durch räumliche Nähe zu Bestandsanlagen und bestehendem Betriebspersonal am Kraftwerkstandort Nossener Brücke Der Großwärmespeicher soll spätestens 2030 in Betrieb gehen.

Dresden, 01159, DED21, Germany

Zusätzliche Angaben 1) Es sind zunächst innerhalb der angegebenen Frist Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2) Die Abgabe der Angebote ist nur in elektronischer Form via https://sachsenenergie.de/AVA (--> zu den Ausschreibungen) zulässig (Vergabe-Nr.: 1224.1/A/26). Wenn sich die interessierten Unternehmen ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf www.sachsenenergie.de/AVA nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter kostenfreier Registrierung entfällt Vorgenanntes. 3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung. 4) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard). 5) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge. 6) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren. 7) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. 8) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. 9) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (zu finden unter https://sachsenenergie.de/AVA unter der Vergabe-Nr. 1224.1/A/26), der vollständig ausgefüllt im Original fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.

Das Los 2 Hochbau und Tiefbau beinhaltet die schlüsselfertige und genehmigungskonforme Errichtung: - einer Pumpenhalle B25xL31mxH13,4m mit Schaltanlagengebäude - der Architekturfassade der Halle - eines Fernwärmekanals zum Bestand - Rohrbrückenfundamente - Stahlbau Rohrbrücke (Halle zum Großwärmespeicher) - primärer Stahlbau in der Halle - Abwasser Abmischbecken ca. 20m³ - Regenwasserrigole - Außenanlagen inkl. Straßenbau - Zaunanlage - Erschließungsarbeiten Wasser, Abwasser - das Speicherfundament sowie den Tiefbau & Entsorgung des Aushubs*. Die Entsorgung von Ausbaumaterial (Bodenaushub, Bauschutt oder Gemische) mit einer Belastung:  - nach LAGA >Z2  - nach EBV >RC-2, >BM-F2 obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat das Material fachgerecht auszubauen. Die Ausschreibung erfolgt funktional mit einem Mengengerüst. Die Ausführungsplanung und Werks-/Montageplanung erfolgt auf Grundlage der durch den Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Für die Ausführungsplanung im Gewerk Hoch- und Tiefbau, sowie primärer Stahlbau ist für das Los 2 ein Schnittstellenkoordinator zu den anderen Losen 1-4 einzuplanen. Für den späteren Bauablauf ist nach SächsBO ein Bauleiter für das gesamte Los 2 zu stellen. (Planungsabgleich, Terminplanung, Nachverfolgung der Bauleistungen, etc.). Der primäre Stahlbau des Losnehmers betrifft das 1. OG als Gitterrostebene und die Tragkonstruktion für den Vor- und Rücklaufverteiler inkl. Montage der Halterungen - (z. B. Rohrleitungslager) sowie - Podeste und Aufstiegstreppen, - zwischen der Pumpenhalle und dem Großwärmespeicher ist eine Rohrbrücke zu errichten inkl. Übergabe der statischen Nachweise. - Die statischen Anforderungen kommen vom Los 1 Anlagentechnik. Des Weiteren: • Lieferung und Transport zur Einbaustelle sowie Transportversicherung, Entladung und Lagerung • Umfassende Dokumentation der Leistungen • Schulungen und Einweisungen des Betriebspersonals des AG Durch den Auftraggeber bereitgestellte Planungsunterlagen: - Schnittzeichnungen der Bauwerke auf Basis der Entwurfs-/Genehmigungsplanung - Aufstellungs- und Layoutpläne auf Basis der Entwurfs-/Genehmigungsplanung - Baugenehmigung - 3D-Modell im nwd-Format auf Basis der Entwurfs-/Genehmigungsplanung - Schnittstellenlisten auf Basis der Entwurfs-/Genehmigungsplanung - Vorgaben zur Werkstoffauswahl (siehe Mengengerüst) - Vorstatik der Pumpenhalle, Fernwärmekanal, Rohrbrücke, Gitterrostebene, Wärmespeicherfundament auf Basis der Genehmigungsplanung - Ansprechpartner der anderen Lose zur Koordinierung der Schnittstellen.

Dresden, 01159, DED21, Germany

Contracting authorities1

SA

VAT 140293195

deDresden, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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