Großbildgebung

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimekmm 01/2026KMKlinikum Memmingen Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Memmingen
Estimated value—
DeadlineExpired29 Sept 2026, 08:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
29 Sept 2026, 08:00
CPV codes
33100000 - Medical equipments33110000 - Imaging equipment for medical, dental and veterinary use85000000 - Health and social work services
Status
Unknown
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
28 Aug 2026, 12:50

Overview

Der Auftraggeber beabsichtigt eine Technologiepartnerschaft für die Großbildgebung zu vergeben.

Memmingen, 87700, Memmingen, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP4YEMM8RS# A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Teilnahmeanträge, Lösungsvorschläge und Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Teilnahmeanträge, Lösungsvorschläge sowie Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "MustererklärungMindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.

Das Klinikum Memmingen beabsichtigt, die Modernisierung der bildgebenden Medizintechnik - "Großgeräte" (ohne Ultraschallgeräte) - in einem innovativen Beschaffungs- und Bereitstellungspartnerschaftsansatz durchzuführen, da auf der einen Seite viele Bestandsgeräte weitgehend am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt sind und auf der anderen Seite die Herausforderungen der Umzugsphase in den Neubau rechtzeitig geplant werden müssen. Im Rahmen der geplanten "Technologiepartnerschaft Großgeräte" soll der Industriepartner neben den Bereitstellungs- und Bewirtschaftungsleistungen der betreffenden Medizintechnik vor allem die kritische ca. einjährige Phase des Umzugs eng begleiten. Hier geht es vor allem um 1) die bauliche Schnittstelle zum Fachplaner MTP zu bedienen wie auch 2) den klinischen Betrieb zu jedem Zeitpunkt sicher zu stellen. Zudem sollen hier Beratungsleistungen hinsichtlich der betriebsorganisatorischen Verbesserung zur optimalen Auslastung sowie einer fundierten und zukunftsgerichteten Produktauswahl übernommen werden. Durch einen zielgerichteten Einsatz von Knowhow und einer schnelleren Teilhabe an relevanten Innovationen des Industriepartners wird eine qualitative Optimierung der Gerätetechnik entsprechend der medizinischen Anforderungsstruktur sowie der Abläufe rund um das Gerät erwartet. Das Klinikum betreibt eine Vielzahl von medizintechnischen Geräten. Der projektrelevante Gerätepark umfasst zum Zeitpunkt der Datenabfrage (Mai 2026) die in der Anlage 1 dargestellten Geräte. Hierzu gehören die Bestandsgeräte, welche ausgetauscht werden sollen. Hinzu kommen weitere teils optional anzubietende Geräte, die im Rahmen der Dialoggespräche ggf. als Mehrbedarf zu identifizieren sind. Aufgrund der gesammelten Erkenntnisse aus der Voranalysephase hat das Klinikum Memmingen den Leistungsumfang der folgenden drei Projektphasen konkretisiert, damit in der späteren Umsetzungsphase die Schnittstellen und Komplexität zu assoziierenden Aufgaben reduziert werden: 1) Startphase bis Abschluss Umzug 2029: Bewirtschaftung aller Bestandsgeräte. Hier ist nicht geplant, stationäre Großgeräte auszutauschen. 2) (Vor-)Umzugsphase von 2028 bis 2029: Entwicklung eines Umzugskonzepts für den aktuell entstehenden Neubau, der 2029 bezogen werden soll. Bereits ein Jahr vor Bezug, muss mit dem Industriepartner die Feinabstimmung bzgl. Ausführungsplanung und Einbringungszeitpunkt der Geräte mit dem Fachplaner (MTP) erfolgen. Zu jedem Zeitpunkt muss der klinische Alltag ungestört fortgesetzt werden können. 3) Nach-Umzugsphase ab 2030 bis Vertragsende ggf. mit optionaler Verlängerung: Entsorgung, Verwertung, Verkauf der nicht mehr genutzten Geräte im Altbau direkt nach dem Umzug. Danach Routinebetrieb mit Bewirtschaftung und Gerätetauschen ggf. optionalen Upgrades. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Gegen Übersendung einer unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung erhalten Sie weitere zusätzliche Informationenen.

Memmingen, 87700, Memmingen, Germany

Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert drei bis fünf Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet der Auftraggeber die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet der Auftraggeber im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Auftraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterien: Umsatz - 100 Punkte Anzahl der vergleichbaren Referenzen - 100 Punkte Qualität der vergleichbaren Referenzen - 700 Punkte Mitarbeiterverhältnis - 100 Punkte Max Gesamtpunkte 1000 **** Auswahlkriterium 1: durchschnittlicher Umsatz mit vergleichbaren Leistungen pro Jahr Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Angabe des Umsatzes in Mio. Euro Netto Wertung Mehr als 5,0 Weniger als 6,0 10 Punkte Mehr als 6,0 Weniger als 7,0 20 Punkte Mehr als 7,0 Weniger als 8,0 30 Punkte Mehr als 8,0 Weniger als 9,0 40 Punkte Mehr als 9,0 Weniger als 10,0 50 Punkte Mehr als 10,0 Weniger als 12,5 60 Punkte Mehr als 12,5 Weniger als 15,0 70 Punkte Mehr als 15,0 Weniger als 17,5 80 Punkte Mehr als 17,5 Weniger als 20,0 90 Punkte Mehr als 20,0 100 Punkte **** Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 2 Referenzen Ausschluss mehr als 2 10 Punkte mehr als 5 40 Punkte mehr als 7 70 Punkte mehr als 10 100 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5. **** Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der fünf (5) eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Der Auftraggeber wertet dabei max. fünf Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bewerber mehr als fünf Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt der Auftraggeber die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Teilnahmeanträge erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). **** Auswahlkriterium 4: Mitarbeiterverhältnis Bewertet wird in das Verhältnis der Mitarbeiteranzahlen aus den folgenden Bereichen (HealthCare) zueinander. Dazu stellt der Auftraggeber die Anzahl der Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Projektmanagement einerseits ins Verhältnis zur Anzahl der Mitarbeiter aus den Bereichen Medizintechnik und Support andererseits. Das beste Verhältnis erhält die volle Punktzahl, alle anderen dazu in Relation weniger. Das optimale Verhältnis bewertet die Vergabestelle im Verhältnis 40/60, d.h. 40% Mitarbeiter in den Bereichen Entwicklung und Projektmanagement zu 60% Mitarbeiter aus den Bereichen Medizintechnik bildgebende Systeme und Support. Mindestanforderung an die Gesamtmitarbeiterzahl aus beiden Bereichen sind 50 Mitarbeiter. **** Gesamtauswahlentscheidung: Es werden die maximal fünf geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang werden diese zugelassen, bis die Maximalzahl der Bewerber erreicht ist. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber zum Bieterwettbewerb nachzunominieren, sofern nach ergangener Angebotsaufforderung ein Unternehmen nachträglich aufgrund fehlender Eignung oder eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB vom weiteren Verfahren ausgeschlossen worden ist oder es erklärt, dass es kein Angebot abgeben und sich an dem Vergabeverfahren nicht mehr beteiligen werde. Nachnominiert werden können ausschließlich geeignete Unternehmen, die einen Teilnahmeantrag innerhalb der Teilnahmefrist eingereicht haben und bei denen kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB oder ein anderer gesetzlich zulässiger Ausschlussgrund besteht. Ein Anspruch auf eine Nachnominierung besteht nicht. **** Benachrichtigung Teilnahmeanträge Der Auftraggeber teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrags entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.