GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH: Generalplanerleistungen für die Errichtung von Anlagen zur Dekarbonisierung der Energieversorgung in Schweinfurt
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Key information
Overview
Gegenstand dieses Auftrages sind Generalplanerleistungen für die Errichtung von Anlagen zum Kohle-Ersatz durch Erneuerbare und Peak-Gas (KEEP)
Hafenstraße 30, Schweinfurt, 97424, Schweinfurt, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJMGWA# I. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Erklärung zur befreienden Wirkung bei der Entgegennahme von Willenserklärungen und Zahlungen des Auftraggebers; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder der Bewerber-, Bietergemeinschaft; Erklärung, dass kein Verstoß gegen Art. 101 AEUV bzw. § 1 GWB vorliegt) abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Anlage A2) ist zu verwenden. II. Inanspruchnahme von Drittunternehmen: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile des Auftrags an (eignungsverleihende) Unterauftragnehmer zu vergeben, soll er diese Unternehmen ebenfalls benennen. Ist die Benennung von reinen (also nicht eignungsverleihenden) Unterauftragnehmern und die Vorlage der erforderlichen Nachweise zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht möglich, müssen diese Informationen spätestens auf Verlangen des Auftraggebers vor der Zuschlagserteilung nachgereicht werden, sofern der Bewerber in die engere Wahl kommt. Das Formblatt Inanspruchnahme von Drittunternehmen (Anlage A3) ist zu verwenden. III. Verpflichtungserklärung Eignungsleihe: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten eignungsverleihenden Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab und legen ihre Eignung hinsichtlich der betreffenden Kriterien dar. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Das Formblatt Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe) (Anlage A4) ist zu verwenden. IV. Verpflichtungserklärung Mehrfachbeteiligung: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. Das Formblatt Verpflichtungserklärung (Mehrfachbeteiligung) (Anlage A5) ist zu verwenden. V. KRITERIEN ZUR BEWERBERAUSWAHL Sollten mehr als sechs grundsätzlich geeignete und nicht auszuschließende Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen, die Mindestanforderungen erfüllen und keine Ausschlussgründe bestehen, wird der Auftraggeber den Bewerberkreis beschränken. In diesem Fall wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen (vgl. Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung) der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Es werden jedoch max. sechs Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertung erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien und Gewichtung. 1. Gesamtumsatz Die Punkte für das Auswahlkriterium "Gesamtumsatz" werden wie folgt vergeben: Bewerber mit einem durchschnittlichen Gesamtumsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 oder der Jahre seit dem Bestehen des Unternehmens von 20 Mio. Euro oder mehr erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einem niedrigeren durchschnittlichen Gesamtumsatz erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (zu bewertender Umsatz/20 Mio. Euro). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 15 % gewichtet. Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. 2. Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich Die Punkte für das Auswahlkriterium "Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich" werden wie folgt vergeben: Bewerber mit einer über die Jahre 2023, 2024 und 2025 (falls das Unternehmen noch nicht seit Beginn des Jahres 2023 besteht: seit dem Bestehen des Unternehmens) jahresdurchschnittlichen Beschäftigtenzahl gemäß den Angaben in Anlage A6 (Geschäftsführer/innen bzw. Inhaber/innen, Architekten/innen bzw. Ingenieure/innen, Technische Zeichner/innen) im auftragsrelevanten Tätigkeitsbereich (Planungsleistungen) von 100 Vollzeitäquivalenten (1 Vollzeitäquivalent = 40 Wochenstunden) oder mehr erhalten 60 Punkte. Die anderen Bewerber erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (zu bewertende jahresdurchschnittliche Beschäftigtenzahl/100). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 15 % gewichtet. Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. 3. Anzahl wertbarer Referenzen - Referenzkategorie 1 Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen Referenzkategorie - 1" werden wie folgt vergeben: Die Anzahl der in der Referenzkategorie 1 eingereichten Referenzen, die die in Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung an Referenzen der Referenzkategorie 1 aufgestellten Anforderungen an eingereichte Referenzen erfüllen, wird addiert. Bewerber mit einer Anzahl von 5 oder mehr entsprechenden Referenzen erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einer niedrigeren Anzahl an entsprechenden Referenzen erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (Anzahl Referenzen zu bewertender Bewerber/5). Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet. 4. Anzahl wertbarer Referenzen - Referenzkategorien 2 und 3 Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen Referenzkategorien - 2 und 3" werden wie folgt vergeben: Die Anzahl der in den Referenzkategorien 2 und 3 eingereichten Referenzen, die die in Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung an Referenzen der Referenzkategorien 2 und 3 aufgestellten Anforderungen an eingereichte Referenzen erfüllen, wird addiert. Bewerber mit einer Anzahl von 3 oder mehr entsprechenden Referenzen erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einer niedrigeren Anzahl an entsprechenden Referenzen erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (Anzahl Referenzen zu bewertender Bewerber/3). Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 20 % gewichtet. 5. Anzahl wertbarer Referenzen - Referenzkategorie 4 Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen Referenzkategorie - 4" werden wie folgt vergeben: Die Anzahl der in der Referenzkategorie 4 eingereichten Referenzen, die die in Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung an Referenzen der Referenzkategorie 4 aufgestellten Anforderungen erfüllen, wird addiert. Bewerber mit einer Anzahl von 3 oder mehr entsprechenden an Referenzen erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einer niedrigeren Anzahl an entsprechenden Referenzen erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (Anzahl Referenzen zu bewertender Bewerber/3). Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 12 % gewichtet. 6. Anzahl wertbarer Referenzen - Referenzkategorie 5 Die Punkte für das Auswahlkriterium "Anzahl wertbarer Referenzen Referenzkategorie - 5" werden wie folgt vergeben: Die Anzahl der in den Referenzkategorien 1, 2 und 3 eingereichten Referenzen, die die in Ziff. 5.1.9. der Auftragsbekanntmachung an Referenzen der Referenzkategorie 5 aufgestellten Anforderungen an eingereichte Referenzen erfüllen, wird addiert. Bewerber mit einer Anzahl von 5 oder mehr entsprechenden an Referenzen erhalten 60 Punkte. Bewerber mit einer niedrigeren Anzahl an entsprechenden Referenzen erhalten nach Maßgabe der folgenden Formel entsprechend weniger Punkte: Punktzahl (zu bewertender Bewerber) = maximale Punktzahl * (Anzahl Referenzen zu bewertender Bewerber/5). Die daraus resultierende Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 8 % gewichtet. Die gewichteten Punkte in den einzelnen Auswahlkriterien werden addiert und ergeben eine Gesamtpunktzahl von maximal 60 Punkten. Anhand dieser Gesamtpunktzahl ergibt sich eine Rangfolge der Bewerber (Höchste Gesamtpunktzahl = Platz 1; Zweithöchste Gesamtpunktzahl = Platz 2; Dritthöchste Gesamtpunktzahl = Platz 3; Vierthöchste Gesamtpunktzahl = Platz 4; Fünfthöchste Gesamtpunktzahl = Platz 5; Sechsthöchste Gesamtpunktzahl = Platz 6). Sollten mehrere Bewerber die gleiche Gesamtpunktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch das nachfolgend beschriebene Losverfahren herbeizuführen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der oben genannten Auswahlkriterien die gleiche Punktzahl, ist für die Auswahl des letzten Bewerbers, der zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, die höchste Anzahl der wertbaren Referenzen entscheidend. Sollte auch in diesem Fall ein Punktgleichstand bestehen, entscheidet das Los (in Anlehnung an § 75 Abs. 6 VgV). Die Losung erfolgt durch drei Mitarbeitende des Auftraggebers, die nicht mit dem Vergabeverfahren befasst sind. Die Namen der gleichplatzierten Bewerber werden hierzu jeweils auf drei verschlossene, äußerlich nicht unterscheidbare Loszettel geschrieben und in ein Behältnis gegeben. Die drei Mitarbeitenden ziehen jeweils nur einen Zettel aus einem Behältnis. Der Bewerber, dessen Name am häufigsten gezogen wurde, wird in den Teilnehmerkreis aufgenommen. Kann im Rahmen der Ziehung kein Gewinner bestimmt werden, wird die Ziehung wiederholt, bis ein Gewinner feststeht.
Die GKS-Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) betreibt in Schweinfurt ein kombiniertes Müll-/Kohleheizkraftwerk zur Erzeugung von Fernwärme und Strom. Der Dampf wird von den Industriekunden und den Stadtwerken Schweinfurt zur Wärmeversorgung genutzt. Das GKS gehört den Anteilseignern, zu denen die umliegenden Landkreise gehören, die im Anlagenbereich MVA ihren Müll entsorgen. Weitere Anteilseigner sind die Stadtwerke Schweinfurt und die Industrieunternehmen ZF, Schaeffler und SKF, die auch die Wärme abnehmen. Die im Kraft-Wärme-Prozess und im Kondensationsbetrieb der Turbinen erzeugte elektrische Energie wird in das öffentliche Netz eingespeist. Das GKS besteht aus drei Müll- und zwei Kohlelinien, deren Frischdampf auf eine Entnahme-Kondensations- und eine Gegendruckturbine geführt wird. Die Turbinen speisen die 4,5-barü-Dampfschiene, von der aus die Fernwärmeabnehmer versorgt werden. Die Industriebetriebe im Norden werden direkt mit Dampf versorgt. Die Stadtwerke Schweinfurt im nördlichen Netzbereich (FWZ-Nord) und die Abnehmer im Süden (FWZ-Süd) werden mittels Umformstationen mit Heißwasser versorgt. Als Spitzenlast- und Reservekessel sind im Spitzenheizwerk Nord zwei erdgas- und ölgefeuerte Dampfkessel installiert. Die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch das Kohleausstiegsgesetz, die steigenden Preise für CO2-Emissionszertifikate sowie die Anforderungen der industriellen Gesellschafter und der Stadt Schweinfurt nach einer CO2-Neutralität des Wärmebezugs erfordern Umbauten und Erweiterungen des bestehenden Anlagenparks. Im Rahmen der Dekarbonisierungsstrategie für das aktuelle Kohlekraftwerk beabsichtigt GKS die kohlebasierte Energieerzeugung durch Erneuerbare (Wärmequellen nicht-fossilen Ursprungs bzw. Abwärme, jedoch ohne Windenenergieanlagen und Photovoltaikanlagen) und Peak-Gas (Gasbefeuerte Wärmeerzeugungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 10 Megawatt, die zur Spitzenlast- und/oder Grundlastversorgung eingesetzt werden) zu ersetzen (PLANUNGSAUFGABE). Angedacht ist bisher der Ersatz der in den Verfahrenslinien derzeit eingesetzten Kohle durch holzstämmige Brennstoffe sowie die Erweiterung der vorhandenen Spitzenlasterzeuger um den Neubau eines Gaskessels. Möglich sind grundsätzlich auch alternative Lösungsmöglichkeiten, bspw. durch die Nutzung von Abwärme. Die Planungsaufgabe umfasst Planungsleistungen in Anlehnung an die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI i.V.m. Anlage 12 HOAI), Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14 HOAI) sowie Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 HOAI), die voraussichtlich in Beauftragungsstufen beauftragt werden. In einer ersten Beauftragungsstufe (HOAI-Leistungsphasen 1, Grundlagenermittlung und 2, Vorplanung) sind diese vorliegenden Überlegungen zu überprüfen und fortzuschreiben. Dazu sind auch alternative Lösungsmöglichkeiten zu betrachten. Ziel muss es hierbei sein, eine kostengünstige und möglichst CO2-neutrale Wärmeerzeugung zu erreichen. Im Ergebnis ist eine unter Beachtung aller relevanten Kriterien optimierte Vorzugslösung zur Erfüllung der Planungsaufgabe zu entwickeln. Der Benchmark sind zum einen die aktuellen Wärmegestehungskosten im GKS sowie ein Vergleich zu marktüblichen Gestehungskosten. Weiterhin ist auch eine Bewertung fünf möglicher Standorte für den Neubau des Gaskessels bis hin zur Standortauswahl und die Beurteilung möglicher einsetzbarer Brennstoffqualitäten notwendig. Bei der Standortbewertung ist die erforderliche Gasinfrastruktur sowie die Netzhydraulik und die jeweilige Aufnahmekapazität des Netzes / Netzsegmentes zu berücksichtigen. Standortbedingt können Rückbau- und Umbaumaßnahmen anfallen. Die entwickelte Vorzugslösung bildet nach Abstimmung mit und Freigabe durch die GKS die Grundlage für die nachfolgenden Beauftragungsstufen. In einer zweiten Beauftragungsstufe wird die festgelegte Vorzugslösung der ersten Beauftragungsstufe weiterentwickelt und konkretisiert. Die zweite Beauftragungsstufe ist dabei an die HOAI-Leistungsphasen 3, Entwurfsplanung, 4, Genehmigungsplanung und 6, Vorbereitung der Vergabe angelehnt. Dabei soll die Entwurfsplanung in einer Planungstiefe als "vertiefte Entwurfsplanung" erarbeitet werden, die grundsätzlich geeignet sein soll, auf dieser Grundlage einen vollständigen Genehmigungsantrag stellen und eine funktionale Ausschreibung der Ausführungsleistungen erstellen zu können. Bestandteil ist ebenfalls die Durchführung des Genehmigungsverfahrens gemäß HOAI. Voraussetzung für die Beauftragung des AN mit den Leistungen der zweiten Beauftragungsstufe ist die auf Basis des abgeschlossenen Planungskonzepts des AN und unter Berücksichtigung der Kostenschätzung des AN die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts; die Beurteilung der Realisierbarkeit richtet sich nach den im Generalplanervertrag vereinbarten Zielvorstellungen des AG. Die dritte Beauftragungsstufe ist an die HOAI-Leistungsphasen 7, Mitwirkung bei der Vergabe, anteilig 5, Prüfung /Review der von den ausführenden Firmen erstellten Ausführungsplanung (Detailengineering) und 8, Objektüberwachung angelehnt. Voraussetzung für die Beauftragung des AN mit den Leistungen der dritten Beauftragungsstufe ist ein bestandskräftiger oder sofort vollziehbarer Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für das Projekt sowie eine Finanzierungszusage für die Projektfinanzierung.
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