Gewässerwiederherstellung Ahr: Rahmenvereinbarungen für SiGeKo Leistungen
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Key information
Overview
Rahmenvereinbarungen für folgende Leistungen: SiGeKo Leistungen im Gewässerkorridor der Ahr und von Gewässern 2. Ordnung im Landkreis Ahrweiler. Die Vergabe von konkreten Einzelaufträgen in Teilgebieten erfolgt über projektspezifische Einzelanfragen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre). Umfang der Rahmenvereinbarung: siehe Vergabeunterlagen (Maßnahmenprogramm der Gewässerwiederherstellung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler)
Landkreis Ahrweiler, Ahrtal und Zuflüsse 2. Ordnung, Ahrweiler, Germany
Rahmenvereinbarungen für folgende Leistungen: SiGeKo Leistungen im Gewässerkorridor der Ahr und von Gewässern 2. Ordnung im Landkreis Ahrweiler. Die Vergabe von konkreten Einzelaufträgen in Teilgebieten erfolgt über projektspezifische Einzelanfragen über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (4 Jahre). Umfang der Rahmenvereinbarung: siehe Vergabeunterlagen (Maßnahmenprogramm der Gewässerwiederherstellung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler)
Das Projektgebiet umfasst die Ahr und ihre Zuflüsse (Gewässer 2. Ordnung) zwischen der Landesgrenze Rheinland-Pfalz bei der Gemeinde Dorsel und dem Mündungsgebiet in den Rhein. Die betrachteten Gewässerabschnitte haben eine Gesamtlänge von ca. 100 km., Ahrweiler, Germany
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert. Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet. Zusätzliche Informationen: 5.1.6.1.1) Angebote: Angebote sind mithilfe elektron. Mittel einzureichen, vgl. §§ 53 (1) und 10 VgV. Gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständigen Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers im Verfahren ermächtigt sind, sind in der Eigenerklärung (EE) und durch ergänzende Informationen zur Berechtigung der Vertretung zu benennen. Hinweis: Angebote sind explizit mit Anschreiben einzureichen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwendung formloser Anschreiben möglich. 5.1.6.1.2) Registereintrag Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gem. § 44 (1) VgV. Bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung. Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung. Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen. 5.1.6.1.3) Eigenerklärung (EE) Eine EE ist verlangt, vgl. § 48 (1) VgV. Diese dient als vorläufiger Beleg des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen. Die EE ist mit dem vollständigen Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen und mit dem Angebot über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck im pdf-Format). Im Fall einer Biege ist die EE für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV). Ergänzend zur EE werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind. 5.1.6.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (Biege) Biege sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Biege hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem Angebot eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen. 5.1.6.1.5) Unterauftrag (UA) Bei beabsichtigter Vergabe eines UA wird mit dem Angebot eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV). 5.1.6.1.6) Verpflichtungserklärungen (VE) VE gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, und sind spätestens nach der Zuschlagserteilung elektronisch vorzulegen. 5.1.6.1.7) Originale Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorstehenden Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.