Gesuchsbearbeitung 2027-29 Luzerner Innovationsbeitrag (LIB)
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Key information
Overview
Die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) des Kantons Luzern schreibt die externe Bearbeitung der Gesuche für den Luzerner Innovationsbeitrag (LIB) für die Beitragsjahre 2027 bis 2029 aus. Der Auftrag umfasst die Entgegennahme und Verwaltung der Gesuche, die formelle und materielle Prüfung der eingereichten Unterlagen, die Kommunikation mit den Gesuchstellenden, die Einholung von Nachforderungen, die Qualitätssicherung, die Dokumentation der Bearbeitung sowie die Vorbereitung der Entscheidungsgrundlagen für die kantonalen Instanzen. Das erwartete Volumen beträgt rund 100 Gesuche pro Jahr. Die Anbieterin muss über ausgewiesene Erfahrung in der Bearbeitung administrativer Verfahren, im Fallmanagement, in der Anwendung rechtlicher Vorgaben sowie im Umgang mit hohen Fallvolumen verfügen. Vertragsbeginn ist der 1. Februar 2027. Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember 2029 und kann optional um ein weiteres Jahr verlängert werden.
6002 Luzern LU
2027-02-01 bis 2029-12-31
Nein
Nein
Nein
Ja Der Vertrag kann optional um ein Jahr verlängert werden.
gemäss Unterlagen
simap.ch (für registrierte Anbietende)
de
Subunternehmen sind zugelassen: Der Anbieter kann für einzelne Teilarbeiten Subunternehmer oder Spezialisten zuziehen. Diese sind durch den Anbieter zu beauftragen. Deren Aufwand ist im Angebot einzurechnen. Allfällige Subunternehmer sind im Angebot zu bezeichnen. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sicherzustellen, dass die geforderten Verfahrensgrundsätze und Bestimmungen gemäss Selbstdeklaration auch von dessen Subunternehmer eingehalten werden. Die Verantwortung für die erbrachten Dienstleistungen der Subunternehmer liegt vollumfänglich beim Anbieter. Die Kommunikation zwischen den Subunternehmern und der rawi erfolgt ausschliesslich via den Anbieter. Eine spätere Beauftragung von weiteren Subunternehmern darf erst nach vorgängiger Zustimmung durch die Auftrageberin erfolgen. Das gesamte Dienstleistungsvolumen aller Subunternehmen darf maximal 40% des Gesamtauftragsvolumens betragen.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:681197-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.