Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen
Track this opportunity
Register to add pursuits, save this notice, and get alerts when similar tenders appear.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Key information
Overview
Generalsanierung Unkel-Koblenz-Wiesbaden, Strecke 2324 / 3507 Generalsanierung des Korridors Rechter Rhein - Bauleistungen in 4 Losen Los bzw. Bauabschnitt 1: Wiesbaden bis Lorchhausen Erneuerung von 21 Gleisen mit 33 Km Erneuerung von 26 Weichen Neubau von 6 Überleitweichen Rückbau von 3 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Erneuerung von 5 Stützwänden Instandsetzung von 10 Stützwänden (2,3 Km) 2 Felshangsicherungen Neubau Verkehrsstation Rüdesheim 17x Ersatzneubau Bahnsteige je 180 m 1x Neubau PU/ 3x Sanierung PU 2x Neubau Aufzug/ 2x Neubau Rampe 10x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 9 Whz Neubau Whz für Überleitweichen Los bzw. Bauabschnitt 2: Kaub bis Oberlahnstein Erneuerung von 27 Gleisen mit 16 Km Erneuerung von 13 Weichen Neubau von 20 Überleitweichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 3 Brücken Erneuerung von 1 Durchlass Rückbau von 1 Brücke Instandsetzung von 5 Brücken Instandsetzung von 2 Durchlässen Instandsetzung von 7 Stützwänden (4,2 km) 6 Felshangsicherungen 9x Ersatzneubau Bahnsteige je 180 m 5x Verlängerung Bahnsteige je 15 m 2x Sanierung PU 4x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 2 Whz Neubau Whz für Überleitweichen Los bzw. Bauabschnitt 3: Niederlahnstein bis Neuwied Erneuerung von 22 Gleisen mit 6 Km Erneuerung von 34 Weichen Rückbau von 3 Gleisen Rückbau von 11 Weichen Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Brücke Instandsetzung von 1 Stützwand (0,2 Km) 7x Ersatzneubau Bahnsteige 1x Neubau PU/ 2x Sanierung PU 5x Neubau Aufzug 6x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Erneuerung 8 Whz Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW Los bzw. Bauabschnitt 4: Leutesdorf bis Unkel Erneuerung von 9 Gleisen mit 4,5 Km Erneuerung von 6 Weichen Neubau von 8 Überleitweichen Rückbau von 1 Weiche Passschienenwechsel aufgrund Rückbau Isostöße Erneuerung von 4 Brücken Erneuerung von 1 Stützwand Rückbau von 1 Brücke Instandsetzung von 2 Durchlässen Instandsetzung von 3 Stützwänden (5,2 Km) 12x Ersatzneubau Bahnsteige je 215 m 2x Neubau PU/ 4x Sanierung PU 3x Neubau Aufzug 3x Erneuerung/ Instandsetzung Dächer Erneuerung Beleuchtung Erneuerung Ausstattung, WLS, DSA+ Überspannung der neuen Überleitweichen Anpassung OLA bei Rückbau Weichen Fahrdrahtwechsel Neubau Whz für Überleitweichen Anpassung der Gleisfeldbeleuchtung Neubau von 1 SSW
Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen/OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten-11341426. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. DB Engineering & Consutling GmbH 2. Weihermüller & Vogel GmbH 3. INGENIEURGESELLSCHAFT KEMPA mbH 4. Emch+Berger Holding GmbH 5. BERNARD Gruppe ZT GmbH 6. Ingenieurbüro für Bauwesen Schmidt GmbH 7. Ingenieurbüro Merkin & Völker GmbH 8. LPI Ingenieurgesellschaft mbH 9. IBES Freiberg GmbH 10. GI-Consult GmbH 11. Riemenschneider GmbH 12. Spettmann + Kahr GmbH 13. Afry GmbH 14. DB Kommunikationstechnik GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht und kein Planfeststellungsbeschluss vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens. - Erklärung über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal mit Angabe ihrer beruflichen Qualifikation und Sprachkenntnisse - Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/03/2025
17 Mar 2025, 23:00
Award decision
Award decision
18 Mar 2025, 23:00
Contract start date
Deadline
31 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
01 Jun 2026, 10:35
Dispatch date
Milestone
01 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
30 Dec 2027, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.