Generalplanungsleistungen - Sanierung und Ausbau/Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche
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Key information
Overview
Die Stadt Melle beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung und den Ausbau/Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche
Melle, Osnabrück, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYRDY654EKBU# Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen. Im Teilnahmewettbewerb werden anhand der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnah-meanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren und damit zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgerecht und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Durchführung der Präsentation, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen. Soweit erforderlich, werden die Bieter zur Überarbeitung der Angebote aufgefordert. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen. Für die Bearbeitung des Teilnahmeantrags wird keine Vergütung gewährt. Mit dem Ange-bot wird u.a. die Erarbeitung eines Lösungsvorschlags verlangt. Als Aufwandentschädigung für die Erstellung des Lösungsvorschlags wird gemäß § 77 Abs. 2 VgV ein Pauschal-betrag in Höhe von 5.000,00 EUR (brutto) gezahlt. Voraussetzung für die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung ist eine vollständige und aussagekräftige Lieferung der geforderten Unterlagen zum Lösungsvorschlag und Präsentation des Angebots. Dem Bieter, der den Zuschlag erhält, wird keine Aufwandsentschädigung gewährt bzw. die Aufwandsentschädigung auf das vereinbarte Honorar angerechnet.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10.1), - Objektplanung für Freianlagen inkl. Entwässerungsplanung (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11.1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14.1), - Fachplanung der Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15.1), für die Anlagengruppen 1 - 8, einschließlich nutzungsspezifischer Anlagen (Kü-che) und der technischen Anlagen in den Außenanlagen (KG 550) - Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2, 1.2.3), - Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2, 1.2.4), - Bauphysik Raumakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 4, Ziffer 1.2.2, 1.2.5), - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022). Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau sowie im Anschluss die Erarbeitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Beauftragung eines Generalunternehmers. Gegenstand der Maßnahme sind die vollständige Entkernung und Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Erweiterung der Grundschule Eicken-Bruche. Leistungsphasen 1 bis 4 - Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungs-phasen 1 bis 4 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten für den Hochbau noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Gebäudes beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, HLS, ELT, usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spielraum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen wer-den, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführende Firma vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen in Vorbereitung einer funktionale Leistungsbe-schreibung (FLB), Raumbücher mit Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung zu erarbeiten. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Raumbüchern mit Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Die FLB wird auf Basis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Die FLB ist zu bepreisen und mit der Kostenberechnung aus Leistungsphase 3 abzugleichen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftragge-ber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitati-ven Anforderungen, erfolgt jedoch übergeordnet durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Ein-zelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Melle, Osnabrück, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#