Generalplanungsleistungen Neubau Pumpwerk Allerstraße Brake
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Key information
Overview
Der OOWV betreibt auf einem ehemaligen Kläranlagengelände in der Allerstraße in Brake das Schmutzwasserpumpwerk "Allerstraße" und ein im Jahre 2022 neu Errichtetes Speicherbecken. Im Normalbetrieb wird das über Freigefällekanäle zufließende Abwasser vom Pumpwerk "Allerstraße" direkt zur Kläranlage Brake weitergeleitet. Bei erhöhtem Abwasserzufluss kann eine Teilmenge des Abwassers über - im Pumpwerk vorhandene - Speicherpumpen in das Speicherbecken abgeschlagen werden. Nach Abklingen des Abwasserzuflusses aus dem Kanalnetz wir das gespeicherte Abwasser im Freigefälle in das Pumpwerk abgelassen und zur Kläranlage Brake gefördert. Die maximale Speichermenge beträgt ca. 2.500 m3. Das Pumpwerk weist erheblich bauliche Mängel auf. Als Ersatz für das Pumpwerk soll unmittelbar auf dem Grundstück der Neubau eines neuen Pumpwerks erfolgen. Neben der Ableitung des anfallenden Abwassers zur Kläranlage Brake soll das neue Pumpwerk bei erhöhtem Abwasserzufluss wieder zusätzlich zur Beschickung des neuen Ausgleichsbeckens "Allerstraße" dienen und das im Ausgleichsbecken zwischengespeicherte Abwasser nach Abklingen des Abwasserzustroms aus dem Kanalnetz wieder aufnehmen und ebenfalls zur Kläranlage Brake fördern. Das SW-Pumpwerk soll als Stahlbeton-Pumpwerk in Ortbetonbauweise neben dem Ausgleichsbecken hergestellt werden. Der Pumpwerkschacht soll vertikal unterteilt werden in einen Vorlageschacht und einen Pumpenkeller, der zur Aufnahme der trocken aufgestellten Pumpen, Rohrleitungen und Armaturen dienen soll. Der Pumpenkeller soll einen Flachdach-Oberbau, der die Schaltanlage aufnehmen kann erhalten. Der Pumpenkeller soll eine Zwischendecke, von der die pumpendruckseitigen Armaturen bedient und gewartet werden können erhalten. Der Abstieg aus dem Oberbau auf die Zwischendecke und weiter in den Pumpenkeller soll über Treppengänge aus Stahlbeton erfolgen.
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YYFYTPSVWAM8# Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "Deutsche Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Des Weiteren bitten wir darum, von einer Löschung Ihrer Freischaltung zu dem Verfahren abzusehen, bis Sie dazu aufgefordert werden bzw. Sie eine Absage zu dem weiteren Verfahren erhalten, da das anschließende Angebotsverfahren über das Deutsche Vergabeportal fortgeführt werden soll. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihre Fragen über das elektronische Vergabeportal (http://www.dtvp.de/Center) zu übermitteln. Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
11 Jun 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
12 Jun 2026, 08:23
Dispatch date
Milestone
14 Jun 2026, 22:00
Publication date
Publication
29 Jun 2026, 21:59
Additional information request deadline
Deadline
14 Jul 2026, 08:00
Participation request deadline
Deadline
None recorded.