Generalplanungsleistungen für die Sanierung des Leibniz-Gymnasiums in Dormagen
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Key information
Overview
Die Stadt Dormagen beabsichtigt das im Baujahr 1972 errichtete und gemeinsam von der Realschule und dem Leibniz-Gymnasium genutzte Schulgebäude am Schulzentrum Hackenbroich umfassend und baulich zu sanieren. Die Realschule erhält derzeit einen Neubau, in welchem sie zum Beginn des Schuljahres 2026/27 den Betrieb aufnehmen wird und das Bestandsgebäude leer zieht. Das Schulgebäude wird nach der Sanierung ausschließlich vom Leibniz-Gymnasium genutzt werden, welches jedoch nicht die derzeit bestehenden Flächen in vollem Umfang benötigt. Es wird daher, abhängig vom Planungskonzept, von einem Teilrückbau des aktuellen Gebäudebestands ausgegangen. Das Bestandsgebäude weist umfangreiche und erhebliche Defizite, insbesondere bei der Gebäudehülle, den Wärmeversorgungsanlagen, den elektrischen Anlagen, der Gebäudeautomation und dem Brandschutz sowie eine baualterstypische Schadstoffbelastung auf. Im Zuge der baulichen, technischen und energetischen Sanierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen ist eine Änderung des aktuellen Lernraumkonzepts von einer Flurschule zu einer Clusterschule, unter Berücksichtigung der baulichen Potentiale und mit dem Ziel keiner Eingriffe in die Tragstruktur, umzusetzen. Während der Sanierungsmaßnahmen stehen dem Leibniz-Gymnasium in der Stadt Dormagen keine Ausweichflächen zur Verfügung. Für die Dauer der Bauzeit wird demnach ein Interim mit reduziertem Bedarfsprogramm erforderlich. Für die Durchführung der Maßnahme sollen Fördermittel aus dem Programm "Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“, Förderstrang 2 akquiriert werden. Für die förderfähigen Bestandteile der Maßnahme werden daher eine bauliche Fertigstellung bis zum 31.12.2029 und die Abrechnung mit dem Fördermittelgeber bis 31.03.2030 erforderlich. Für die bauliche Durchführung ist die Beauftragung eines Generalunternehmers auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung beabsichtigt. Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Vergabe von Generalplanungsleistungen für die zuvor beschriebenen Maßnahmen sowie einen Interimsbau. Konkret vom Leistungsumfang umfasst sind Leistungen der: • Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 ff. HOAI (LPH 1-4, LPH 5-9 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Tragwerksplanung nach § 51 HOAI (LPH 1-4, LPH 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • technischen Gebäudeausstattung nach § 55 HOAI, alle Anlagengruppen (LPH 1-4, LPH 5-9 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Bauphysik nach Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bau- und Raumakustik (LPH 1-4, LPH 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Brandschutz nach AHO Heft 17 (LPH 1-4, 5-6 in Teilen für die angestrebte GU-Beauftragung), • Fachplanung Schadstoffe nach AHO Heft 43 sowie • Fachplanung DGNB-Auditor nach AHO Heft 33 für eine angestrebte Zertifizierung nach DGNB silber. Der Vertragstext sowie die Leistungsbilder werden den ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt.
1. Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Von allen Bewerbern, die als geeignet eingestuft werden, werden die besten 5 zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert, d.h. es wird mindestens ein Bewerber und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Im Verhandlungsverfahren sind zunächst rein indikative Erstangebote einzureichen. Alle Bieter, die form- und fristgerecht ein Erstangebot abgegeben haben, werden anschließend zur Teilnahme an einem Verhandlungsgespräch aufgefordert. Ein Zuschlag wird in dieser Runde nicht erteilt. Im Anschluss an die Gespräche erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Folgeangebots. Gegebenenfalls werden hierfür fortgeschriebene Vergabeunterlagen von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt. Weitere Verhandlungsrunden sind nicht vorgesehen, bleiben für den Bedarfsfall aber vorbehalten. 2. Jeder Bieter, der die Angebotsphase erreicht und ein erstes indikatives frist- und formgemäßes Angebot abgibt, welches die geforderten Unterlagen enthält, erhält einmalig eine Entschädigung in Hohe von 10.000 € brutto. Für die Erstellung eines frist- und formgemäßen, vollständigen und wertungsfähigen letztverbindlichen Angebotes erhält jeder Bieter einmalig eine Entschädigung in Hohe von weiteren 5.000 € brutto. Weitergehende Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung der Angebote sind ausgeschlossen. Insgesamt können die Bieter damit maximal 15.000 € brutto an Entschädigung unter den genannten Voraussetzungen geltend machen. Der Anspruch eines Bieters auf Entschädigung entfällt, wenn er den Zuschlag erhält. Der Anspruch auf Entschädigung für die unterlegenen Bieter wird erst fällig, wenn der Zuschlag in dem Verhandlungsverfahren rechtswirksam erteilt wurde oder das Verfahren aus Gründen aufgehoben wurde, die aus der Sphäre des Auftraggebers stammen. Der Bieter hat seinen Anspruch gegenüber dem Auftraggeber schriftlich innerhalb eines Jahres ab Zuschlagserteilung geltend zu machen. Etwaige den Bietern darüberhinausgehend entstehenden Kosten für die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren – z.B. für die Teilnahme an Verhandlungsgesprächen − werden nicht erstattet. 3. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden den Bewerbern auf der eVergabe-Plattform www.subreport-elvis.de barrierefrei zur Verfügung gestellt. Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sollen diese verwendet werden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen (Textform i. S. d. § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt 14 (Verpflichtungserklärung Drittunternehmen). Den Verfügbarkeitsnachweis kann der Bewerber auch auf andere Art und Weise erbringen. 4. Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich. 5. Hinweise zu den Vergabeunterlagen (z. B. bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 8 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden, nicht zu beantworten. 6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Mitte des Jahres 2026 ihre Tätigkeit einstellt. Ab dem 01.07.2026 werden Nachprüfungsanträge aus dem Regierungsbezirk Köln daher von der Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster bearbeitet. Weitere Informationen sind erhältlich unter https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen.
08 May 2026, 14:54
Dispatch date
Milestone
09 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
11 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
01 Jun 2026, 10:00
Participation request deadline
Deadline
01 Nov 2026, 23:00
Contract start date
Deadline
None recorded.