Generalplanungsleistungen für die GGS Freiherr-vom-Stein Remscheid
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Key information
Overview
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens ist die Findung eines Generalplaners, der sämtliche Planungen vollständig übernimmt, koordiniert und für deren ordnungsgemäße Ausführung verantwortlich ist. Erforderlich sind Generalplanungsleistungen unter Einbezug der folgenden Leistungsbilder: "Objektplanung Gebäude und Innenräume" gem. § 34 in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9, zzgl. Besonderer Leistungen. "Fachplanung Technische Ausrüstung" gem. § 55 in Verbindung mit Anlage 15 HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9 für die Anlagengruppen 1 bis 5 & 8, zzgl. Besonderer Leistungen "Fachplanung Tragwerksplanung" gem. § 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 der HOAI 2021 in den LPH 1 & 6, zzgl. Besonderer Leistungen "Beratungsleistungen Bauphysik" in den Leistungsbildern "Wärmeschutz und Energiebilanzierung", "Bauakustik" und "Raumakustik" gem. Anlage 1.2 der HOAI in den LPH 1 - 7
GGS Freiherr-vom-Stein Hardtstraße 2 42897 Remscheid, Hindenburgstraße 52-58, Remscheid, 42853, Remscheid, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YY3DYYR7XCHN# a) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de, Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung und können dort kostenlos heruntergeladen werden. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich, falls nicht schon vorhanden. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. b) Die Einreichung der Angebote elektronisch in Textform erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Rheinland. c) Die Stadt Remscheid übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in anderen Ausschreibungsblättern oder auf anderen Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden. d) Auf die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Remscheid www.remscheid.de wird hingewiesen. e) Die Sprache ist Deutsch; dies gilt für den kompletten schriftlichen und mündlichen Geschäftsverkehr. f) Es gelten die Vergabeunterlagen. Bedingungen des Anbieters werden ausdrücklich ausgeschlossen. g) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. h) Sollten im Rahmen der Angebotserstellung Fragen auftreten, deren Beantwortung sich nicht aus den Vergabeunterlagen erschließt, können diese Fragen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz Rheinland gestellt werden. Weiterhin haben die Bewerber / Bieter die Stadt Remscheid auf evtl. bestehende Widersprüche in den Unterlagen unverzüglich aufmerksam zu machen. Im Interesse des Bieters sollten auftretende Fragen unverzüglich gestellt werden, damit ausreichend Zeit bleibt, die Antworten bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Hinweise und Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass alle Bewerber / Bieter die Antwort unter anonymisierter Wiedergabe des Hinweises / der Fragestellung bereitgestellt bekommen; die Bewerber / Bieter haben dies zu beachten, soweit Hinweise oder Fragestellungen Rückschlüsse auf ihr Konzept oder sonstige Inhalte ihres Angebotes enthalten können. Die Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen. i) Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unverzüglich bei Erkennen einer Verletzung der Vergabevorschrift (§ 160 GWB). Im Fall der Mitteilung nach § 134 GWB innerhalb von 10 bzw. 15 Tagen nach Absendung der Mitteilung. Zuständige Vergabekammer: Vergabekammer Westfalen Geschäftsstelle der Vergabekammer Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster [email protected] Aufgrund der landesweiten Neuorganisation der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen können sich Zuständigkeiten künftig ändern. Maßgeblich ist die jeweils geltende Zuständigkeitsordnung. j) Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 10.09.2026 09:00 Uhr
Es ist eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vorgesehen: 1. Stufe: LPH 1-4, 2. Stufe: LPH 5-8, 3. Stufe: LPH 9. Ein entsprechender Vertragsentwurf wird den Bewerbern, die für das Verhandlungsverfahren berücksichtigt werden, mit Aufforderung zur Angebotsabgabe übermittelt. Falls nach der ersten Stufe (LPH 4) keine weiteren Leistungsphasen beauftragt werden, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung. Der Auftragnehmende kann aus der stufenweisen Beauftragung der Vertragsleistungen keine Erhöhung seines Honorars herleiten, sofern die Beauftragung der nächsten Stufe innerhalb eines Jahres nach Abschluss der vorangegangenen Stufe erfolgt.
GGS Freiherr-vom-Stein Hardtstraße 2 42897 Remscheid, Hindenburgstraße 52-58, Remscheid, 42853, Remscheid, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#