Generalplanungsleistung für Bestandswohnimmobilien OSWO, SDWO, WEWO (Vergabenummer VOEK 394-26)
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Die Auftraggeberin plant bundesweite Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Bestandswohnimmobilien. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahren ist die Vergabe von Generalplanerleistungen an Wohnbestandsimmobilien und angemieteten Immobilien. Die von der Ausschreibung betroffenen Objekte sind insbesondere in der Auflistung der Objekte nach den jeweiligen Losen aufgeführt (siehe Anlage C-02b). Zum Leistungsgegenstand gehören auch die in den Objektlisten enthaltenen Gewerbe- und Sondergebäude. Die zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Planung der Technischen Ausrüstung - Planung der Freianlagen - Planung und Beratung Bauphysik - Brandschutz einschl. Brandschutzkonzept - Koordination und Integration Gutachterleistungen - Weitere Leistungen nach Anlage C-01a und c. Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags mit zwei Rahmenvertragspartnern mit jeweils dem wirtschaftlichsten und zweitwirtschaftlichsten Bieter geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelaufträge jeweils stufenweise abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungsphasen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung und den Vereinbarungen zum Einzelauftrag. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin nach Maßgabe des Vertrags durch einseitige Erklärung den Rahmenvertrag zweimal um jeweils ein Jahr verlängern kann. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt.
Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der AG zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. 1. Teilnahmeantragslimitierung Pro Einzelbewerber/Bewerbergemeinschaft dürfen Teilnahmeanträge für maximal vier Lose eingereicht werden (Teilnahmeantragslimitierung). Reicht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft Teilnahmeanträge für mehr als vier Lose ein, werden nur die Anträge für die vier Lose mit der niedrigsten Losnummer gewertet. Ein Unternehmen wird für die Limitierung jedem Teilnahmeantrag zugerechnet, an dem es als Einzelbewerber oder BG-Mitglied beteiligt ist; verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) werden nicht zusammengerechnet. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags / Angebots unter der Bedingung, den Zuschlag für mehrere oder alle Lose zu erhalten, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags / des Angebots für alle Lose. Eine Zuschlagslimitierung besteht demgegenüber nicht. Ein Bieter kann in jedem Los, für das er zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde und ein Angebot abgegeben hat, den Zuschlag als erst- oder zweitplatzierter Rahmenvertragspartner erhalten. 2. Zuschlagserteilung Der Bieter ist bis zu dem in den Vergabeunterlagen (Anlage A-01, Ziff. 1.16) genannten Termin (Bindefrist) an sein Angebot gebunden. Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, kommt der Vertrag zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des bezuschlagten Angebots wirksam zustande. Die Auftraggeberin beabsichtigt je Los den Bieter des wirtschaftlichsten Angebotes (Erstplatzierten) sowie den Bieter des zweitwirtschaftlichsten Angebotes (Zweitplatzierten), mithin zwei Bieter, zu bezuschlagen. Für den Fall, dass nur ein Bieter ein zuschlagsfähiges Angebot für ein Los einreicht, behält sich die Auftraggeberin vor, nur einen Bieter für das betroffene Los zu bezuschlagen. Für den Fall, dass der Erst- oder Zweitplatzierte vor vollständiger Leistungserbringung oder Laufzeitende wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden bzw. weiteren Leistungen ohne erneutes Vergabeverfahren an den in der Reihenfolge der finalen Angebotsbewertung an nächster Rangstelle stehenden Bieter aus diesem Verfahren zu vergeben, sofern dieser hierzu bereit ist (Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a i. V. m. Nr. 1 GWB; vgl. § 4 Ziffer 4.6 der Rahmenvereinbarung, Anlage C-01a). Die fortbestehende Eignung weist der nachrückende Bieter durch Erklärung auf einem von der Auftraggeberin bereitgestellten Formular sowie gegebenenfalls durch weitere Nachweise nach. Im Übrigen bleiben die vom nachrückenden Bieter angebotenen Konditionen in vollem Umfang erhalten. Haben sich zwischen dem Ende der Frist zur Abgabe der finalen Angebote und dem Nachrücken gesetzliche Mindestlöhne oder für allgemeinverbindlich erklärte Tarifentgelte erhöht, kann der nachrückende Bieter nach Maßgabe des § 4 Ziffer 4.6 der Rahmenvereinbarung eine Anpassung seiner Stundensätze verlangen. Davon unberührt bleiben evtl. Schadenersatzansprüche der Auftraggeberin gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer, wie z.B. Mehrkosten, die unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen sind. Die Auftraggeberin wird gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einen aktuellen Auszug aus dem Wettbewerbsregister über den Bieter anfordern, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll. Die Auftraggeberin behält sich vor nach § 23 Abs. 1 Ziff. 1 GwG Einsicht in das Transparenzregister über das teilnehmende Unternehmen zu nehmen. 3. Prüfung der Teilnahmeanträge Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden. Die Auswahl der Bewerber erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den in den Vergabeunterlagen festgelegten formalen Anforderungen entsprechen. Dabei überprüft die Auftraggeberin die Vollständigkeit und Richtigkeit des jeweiligen Teilnahmeantrags. Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein und alle geforderten Unterschriften, Angaben und Erklärungen enthalten. Ferner werden Teilnahmeanträge ausgeschlossen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind. Im Rahmen der formalen Prüfung werden gemäß § 57 VgV Teilnahmeanträge ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen. Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, vgl. § 56 VgV. Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb der festgelegten angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Obwohl die Auftraggeberin bei der Prüfung der Eignung weitgehend Eigenerklärungen als Nachweise anerkennt, behält sie sich vor, im Einzelfall Bescheinigungen der zuständigen öffentlichen Stellen anzufordern. Anschließend werden die Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen genügen, auf die Erfüllung der bekanntgemachten und in der Bewerberauskunft (Anlage B-04) definierten Eignungs- und Auswahlkriterien geprüft. Nach abschließender Prüfung der Teilnahmeanträge wählt die Auftraggeberin gemäß § 51 VgV anhand der in der Bekanntmachung und der Bewerberauskunft (Anlage B-04) genannten Auswahlkriterien (unter Beachtung der Teilnahmeantragslimitierung) je Los die vier punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aus, § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von vier (4) liegt, behält sich die Auftraggeberin vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem sie den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. 4. Bewerberreduzierung Zur Bewertung und Gewichtung der Auswahlkriterien wird die Auftraggeberin eine Bewertungsmatrix (vgl. Anlage A-02) verwenden, mittels derer auf Basis der eingereichten Erklärungen/Nachweise/Angaben die Leistungsfähigkeit der Bewerber bewertet wird. Hierbei kann ein Bewerber maximal 100 Punkte erreichen, die sich auf die einzelnen Kriterien (vgl. Anlage A-02) verteilen. Ergebnis der Bewerberreduzierung: Die Auftraggeberin wird auf Grundlage der dargestellten Bewerberreduzierung (unter Beachtung der Teilnahmeantragslimitierung) je Los die vier bestplatzierten Bewerber (also diejenigen mit den höchsten Punktzahlen) zur Angebotsabgabe auffordern. Bei Punktgleichheit erhält der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl für die Referenzen 1 bis 3 (Generalplanung, Ziffer 4.3.2.1 bis 4.3.2.3 der Bewerberauskunft, Anlage B-04) den Vorrang. Bei Punktgleichheit in den Referenzen 1 bis 3 entscheidet das Los. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr teil und werden hierüber informiert. Weitere Informationen, wie zu Form, Einreichung, Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge sowie zu Bewerberfragen können den Bewerbungsbedingungen (Anlage A-01) entnommen werden. -- Anfragen zu den Teilnahmeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis spätestens zum 05.11.2026 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Auftraggeberin wird den Teilnehmern rechtzeitig angeforderte Auskünfte erteilen, soweit aus der Fragestellung die Relevanz für die Erstellung der Angebote ersichtlich ist. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Bewerber haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Teilnahmeantrags- und Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: [email protected] Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. -- Teilnahmeanträge/Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes abgegeben werden. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebotes ist die Schaltfläche „Teilnahmeantrag abgeben“/ "Angebot abgeben" zu verwenden. Eine Abgabe über die Schaltfläche „Vergabestelle kontaktieren“ ist unzulässig und führt zum Ausschluss. Eine Abgabe auf postalischem Weg, per E-Mail oder Fax ist unzulässig und führt ebenfalls zum Ausschluss.