Generalplanung "Innovationszentrum"
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Key information
Overview
Das Areal der ehemaligen Barker Barracks im Norden der Stadt Paderborn wurde bis zur Aufgabe des Standortes durch das britische Militär im Jahr 2019 als wichtiger Standort der britischen Streitkräfte genutzt und stellt aufgrund der Größe und Lage eine der wichtigsten Entwicklungsflächen der Stadt Paderborn dar. Basierend auf dem Masterplan für das Zukunftsquartier Paderborn soll ein nutzungsdurchmischtes urbanes Gebiet entstehen. Die TPG TechnologieParkPaderborn GmbH (TPG) nimmt im Zuge der Umsetzung des Zukunftsquartiers die zentrale Rolle für den Nutzungstyp "Technologie" ein. Sie hat die Aufgabe, das Gebäude für ein "Innovationszentrum" (Arbeitstitel, die endgültige Bezeichnung kann abweichen) zu planen, zu errichten und zu betreiben, das als erster sichtbarer Anker eines langfristig angelegten Innovationsparks im Zukunftsquartier dient. Die Planung soll auf konzeptionellen Arbeiten (Anlagen BX und BX) aufbauen, die mit den Vergabeunterlagen zur Kenntnis gegeben werden. Die ausgeschriebenen Dienstleistungen beziehen sich als Generalplanungsauftrag auf die Planung und Errichtung des "Innovationszentrums" Paderborn im Zukunftsquartier Paderborn.
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0WMN3M# Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme an der folgenden Phase des Verfahrens, dem Angebotswettbewerb, aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: 1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt. 2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. 3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb aufgefordert werden, auf Basis der Angaben zu den Referenzen. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeladen, die nach den Angaben zu den Referenzen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist die Anzahl der Referenzen maßgeblich, die sich auf Leistungen beziehen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Die maximale Punktzahl (5 Punkte) wird bei jeweils 5 Referenzen für die geforderten drei Referenzprojekte erreicht. Mindestens 1 Referenz muss für jedes der drei Referenzprojekte vorgelegt werden können. Die maximal erreichbare Punktzahl unter Berücksichtigung der prozentualen Gewichtung ist 100 Punkte; die Mindestpunktzahl ist 10 Punkte. Teilnahmeanträge mit einer geringeren Punktzahl der bewerteten Referenzen werden ausgeschlossen. Näheres ist der Anlage "Matrix Eignungswertung Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen.