Generalplanung Buckower Damm Bestand
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Key information
Overview
Projekt: Generalplanervertrag Instandsetzung / Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Balkone, Dach + Vordächer); Optimierung der Heizungsanlage Objekt: Wohnanlage 9 - Apartment Ort: 12349 Berlin, Buckower Damm 91, 93 / 109, 111, 113, 115 / 135, 137 Die Berlinovo Apartment GmbH verwaltet und bewirtschaftet die Apartmentanlage Buckower Damm 91 bis 137 (WA 9). Diese wurde 1968 errichtet und besteht aus 3 Blöcken mit 8 Häusern / Aufgängen und insgesamt 555 1-Raum-Apartments. Die Häuser Buckower Damm 91 bis 115 sind 4-geschossig; die Häuser 137/137 6-geschossig; alle Häuser sind unterkellert. Die Heizung und die Warmwasserversorgung erfolgt über eine Gaskesselanlage, die sich im Keller des Hauses 135 befindet. Die Versorgung der einzelnen Häuser erfolgt über Nahwärmeleitungen und Unterstationen. Im Objekt befinden sich die Dachflächen insbesondere von Haus 115 und 135 / 137 in einem maroden und sanierungsbedürftigen Zustand. Die Bahnen sind in vielen Bereichen rissig, verworfen und durch unzählige provisorische Reparaturen nur noch als Flickenteppich zu betrachten. Auf der Dachfläche der Hausnummer 115 wird hier zusätzlich der angrenzende, bereits sanierte Dachaufbau von Haus 113 mit eindringendem Wasser unterlaufen. Es ist vorgesehen, alle Dächer mit PV auszurüsten. Hierfür sind vorbereitende Untersuchungen / vorbereitende Maßnahmen (Vorrüstung) vorzusehen. Die Dächer werden anschließend – gemäß aktuellem Stand - an die Stadtwerke Berlin zur Errichtung / Nutzung und Betrieb der PV-Anlagen verpachtet. Nach Vorliegen der Vorplanung und möglicher Sanierungsvarianten werden die nachfolgenden Planungsschritte gemeinsam mit dem Auftraggeber diskutiert und entschieden. Das Ziel des Auftraggebers besteht darin, die Bestandsobjekte für die nächsten Jahre/Jahrzehnte in einen zeitgemäßen und dauerhaft vermietbaren Zustand zu erhalten. Dabei sind sowohl Wirtschaftlichkeit als auch Nachhaltigkeit oberstes Gebot. Wesentliche Aufgabenstellungen innerhalb des Projekts: • Energetische Sanierung der Außenhülle (Dämmen Fassade und Erneuerung Fenster inkl. Bauphysik) • Betoninstandsetzung Fassade / Balkone • Instandsetzung einzelner – noch nicht sanierter Dächer (Haus 115, 135 und 137) und Vordächer; ggfs. Überarbeitung Dach Haus 113 • Variantenuntersuchung zu einer möglichen Optimierung der Heizungsanlage; ggfs. Umsetzung • Bearbeiten des Themas „fehlender Raumabschluss Stichflure in Haus 109 und 115“ (Brandschutz) • Vorrüsten PV / Mitwirken bei Verpachtung der Dachflächen (Errichtung / Betrieb PV durch Contractor) • Beraten / Mitwirken / Unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln • Aufteilen der Kostenermittlungen in Anteile Modernisierung und Instandsetzung (Gegebenenfalls notwendige weitere Aufteilungen (z.B. aktivierungsfähige Maßnahmen, für Fördermittel o.ä.) • Optional: Untersuchen der Verlegung der innenliegenden RW-Entwässerungen nach außen (Fassade) Die als notwendig und/oder sinnvoll eingeschätzten Einzel-Maßnahmen sollen bewertet werden. Darauf aufbauend, soll mit dem Auftraggeber das tatsächliche Bausoll in den Lph 2 bis 3 detailliert abgestimmt werden (Baukastenprinzip). Vorgesehene stufenweise Beauftragung Stufe 1: Leistungsphasen 1 - 2 HOAI Stufe 2: Leistungsphase 3 HOAI Stufe 3: Leistungsphasen 5 - 7 HOAI Stufe 4: Leistungsphasen 8 - 9 HOAI Vorgesehener Terminrahmen: • 2027 Planungsleistungen Lph 1 bis 7 / Ausschreiben Bauleistungen • 2028 bis 2030 Bauliche Umsetzung; eine blockweise Sanierung ist am wahrscheinlichsten
Buckower Damm 97, Berlin, 12349, Berlin, Germany
Projekt: Generalplanervertrag Instandsetzung / Energetische Sanierung der Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Balkone, Dach + Vordächer); Optimierung der Heizungsanlage Objekt: Wohnanlage 9 - Apartment Ort: 12349 Berlin, Buckower Damm 91, 93 / 109, 111, 113, 115 / 135, 137
Berlin, 12349, Berlin, Germany
#Besonders auch geeignet für:startup# 1. Von Fragen über den Stand des Verfahrens bitten wir abzusehen. Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers/Bieters Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber/Bieter den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb der in den Vergabeunterlagen genannten Fristen, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über das Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu stellen und werden ausschließlich über dieses Profil beantwortet. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über neue Informationen auf dem Profil der Berlinovo auf der Vergabeplattform des Landes Berlin zu erkundigen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber/Bieter. 2. Die Berlinovo behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge/Angebote geeignete Nachweise von den Bewerbern/Bietern/gemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. 3. Der/die Bewerber/Bieter/gemeinschaft erklärt, dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). 4. Der Bewerber/Bieter/gemeinschaft verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern bei der Ausführung des Auftrags mind. EUR 13,69/h zu zahlen (MindestL, § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BerlAVG). 6. Insbesondere das BerlAVG, das MiLoG sowie das AEntG sind zwingend zu beachten.