Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung für das Technologiequartier Wedau (TQW) in Duisburg
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Key information
Overview
Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerks der Deutschen Bahn (DB) in Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Die Deutsche Bahn betrieb das Ausbesserungswerk gemeinsam mit dem Rangierbahnhof Duisburg-Wedau von 1914 bis 2004. Seit der Einstellung des Bahnbetriebs liegen wesentliche Teile der Flächen brach. Auf dem Grundstück steht weiterhin die sogenannte Richthalle mit einer Grundfläche von rund 38.500 m² (3,85 ha). Der Auftraggeber verfolgt derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes sind der Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen sowie ein geordnetes Bodenmanagement einschließlich der Altlasten- und Schadstoffsanierung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung auf dem Gelände des TQW. Der Generalplaner hat insbesondere die planerischen Voraussetzungen für den Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen, das Bodenmanagement und die Altlastensanierung zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die erforderlichen Fachplanungen, Untersuchungen und Genehmigungsunterlagen zu erarbeiten. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau nach Heft Nr. 18 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Stand 2014; - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen nach AHO-Heft Nr. 43, Stand 2023; - Planungsbereich Altlasten nach AHO-Heft Nr. 8, Stand 2010. Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für Januar 2027 vorgesehen.
Duisburg-Wedau, 47279, Duisburg, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMWLR# Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die besten 3 Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Der Auftraggeber bewertet die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) der Bewerber. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Dabei gilt: Je mehr und besser mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in Ziffer 5.1.9 (Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen) genannten Merkmalen/Besonderheiten. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen.
Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerks der Deutschen Bahn (DB) in Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Die Deutsche Bahn betrieb das Ausbesserungswerk gemeinsam mit dem Rangierbahnhof Duisburg-Wedau von 1914 bis 2004. Seit der Einstellung des Bahnbetriebs liegen wesentliche Teile der Flächen brach. Auf dem Grundstück steht weiterhin die sogenannte Richthalle mit einer Grundfläche von rund 38.500 m² (3,85 ha). Der Auftraggeber verfolgt derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes sind der Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen sowie ein geordnetes Bodenmanagement einschließlich der Altlasten- und Schadstoffsanierung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für das Bodenmanagement, die Baufeldfreimachung (Rückbau und Altlasten) sowie die Schadstoffsanierung auf dem Gelände des TQW. Der Generalplaner hat insbesondere die planerischen Voraussetzungen für den Rückbau der Richthalle, die Freimachung der Flächen, das Bodenmanagement und die Altlastensanierung zu schaffen. Dazu hat er insbesondere die erforderlichen Fachplanungen, Untersuchungen und Genehmigungsunterlagen zu erarbeiten. Der Auftraggeber hat den Teil- und den Gesamterhalt der Richthalle bereits untersuchen lassen. Wegen des baulichen Zustands, der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der eingeschränkten Nutzbarkeit verfolgt er derzeit den Rückbau der Hallenanlage. Einen Teilerhalt einzelner Hallensegmente prüft er weiterhin. Die vorhandenen Bestandsunterlagen und Untersuchungsergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen. Der Auftraggeber stellt diese Unterlagen und Ergebnisse den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereit. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im Januar 2027 zu erteilen. Der Generalplaner hat die Planung unmittelbar nach der Zuschlagserteilung aufzunehmen. Nach dem derzeitigen Stand müssen die freigemachten Flächen zum Ende des 2. Quartals 2028 für die weitere Quartiersentwicklung zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber beauftragt die Leistungen stufenweise. Mit Vertragsschluss beabsichtigt der Auftraggeber zunächst die Beauftragungsstufe A, welche voraussichtlich die Planung und die Genehmigung, also die Leistungsstufen 1 und 2 nach AHO-Heft Nr. 18 (Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau) sowie die Leistungsstufen 3.1 und 3.2 nach AHO-Heft Nr. 43 (Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen) und AHO-Heft Nr. 8 (Planungsbereich Altlasten) umfasst, abzurufen. Die weiteren Leistungsstufen der vorgenannten AHO-Hefte werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Planungsbereich Baufeldfreimachung/Rückbau nach Heft Nr. 18 des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO), Stand 2014; - Fachplanungsleistungen zu Schadstoffen in Objekten - bauliche und technische Anlagen nach AHO-Heft Nr. 43, Stand 2023; - Planungsbereich Altlasten nach AHO-Heft Nr. 8, Stand 2010. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen beantwortet er zügig. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber im Sinne der §§ 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, die Generalplanerleistungen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht europaweit auszuschreiben.
Duisburg-Wedau, 47279, Duisburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11 genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11 genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig sind, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und der dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung der ausformulierte, mit dem obsiegenden Bieter zu schließende Generalplanervertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Der Auftraggeber teilt den Bietern einen Verhandlungstermin mit, um ggf. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu besprechen und eingegangene Optimierungsvorschläge zu verhandeln. Der Verhandlungstermin wird voraussichtlich während der Angebotsfrist stattfinden. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem verbindlichen Angebot zugrunde zu legen sind. Nach Angebotsabgabe werden Angebotspräsentationen stattfinden. Der Auftraggeber prüft und bewertet die verbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. Er berücksichtigt dabei auch die Erkenntnisse aus den Angebotspräsentationen. 7. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. 8. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren aus einem schwerwiegenden Grund aufzuheben. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise einzustellen, wenn erforderliche Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden oder die Finanzierung des Projektes nicht gewährleistet werden sollte. 9. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 10. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 11. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. 12. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit dem Erbringen von Planungsleistungen und Untersuchungen vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden den ausgewählten Bietern zur Angebotsphase über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vermeintlich vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).