Gemeinde Mickhausen: Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes
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Key information
Overview
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung in der Gemeinde Mickhausen herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 566 Adressen.
Augsburg, Germany
a) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden. Bitte verwenden Sie hierzu das bereitgestellte Formular (Anlage C.1.1.-T). b) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage C.1.5-T) einzureichen. c) Es ist mit dem Teilnahmeantrag die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T) einzureichen. d) Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage C.2-T Erklärung Bietergemeinschaft) vorzulegen. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit dem Teilnahmeantrag in der Bekanntmachung geforderten Nachweise über die Eignung zur Berufsausübung sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage C.1.5-T) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage C.1.6-T) einzureichen. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- zw. Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachwesen. Bei den übrigen Eignungskriterien und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden. e) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Die Konzessionsgeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Hierzu sind mit dem Teilnahmeantrag jeweils die entsprechenden Verpflichtungserklärungen des eignungsleihenden Unternehmens (Anlage C.3-T Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) beizufügen. Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage C.1.1-T), die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage C.1.5-T) durch das eignungsleihende Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Konzessionsgeberin sind ggf. weitere auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen. f) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung in der Gemeinde Mickhausen herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst insgesamt ca. 566 Adressen. Zur flächendeckenden Breitbandversorgung beabsichtigt die Konzessionsgeberin, die Behebung der Breitbandunterversorgung mit Hilfe der Bundes- und Landesförderprogramme durchzuführen. Die Konzessionsgeberin hat hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) gestellt. Die Konzessionsgeberin erhielt schließlich am 06.11.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes. Darüber hinaus beabsichtigt die Konzessionsgeberin Landesmittel in Anspruch zu nehmen. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.
Augsburg, Germany