Gemeinde Allmersbach im Tal, Erweiterungsneubau und Umbau sowie Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses für die Nutzung als Kindertageseinrichtung, Objektplanung Gebäude gem. §§ 33 ff. HOAI, Lph 1-9
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Key information
Overview
Die Gemeinde Allmersbach im Tal plant den Erweiterungsneubau und den Umbau sowie Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses in der Schorndorfer Straße 23, 71573 Allmersbach im Tal, mit dem Ziel, eine zwei- bis dreigruppige Kindertageseinrichtung mit einer Netto-Raumfläche von ca. 480 m² (zweigruppige Kindertageseinrichtung) bzw. mit einer Netto-Raumfläche von ca. 573 m² (dreigruppige Kindertageseinrichtung) zu realisieren. Das Grundstück umfasst eine Fläche von rund 1.509 m². Vorgesehen ist ein zweigeschossiger Erweiterungsneubau für die Unterbringung von Gruppenräumen, Nebenräumen, Garderoben-, Abstell- und Sanitärbereiche für Erwachsene und Kinder sowie ein Mehrzweck- bzw. Funktionsraum mit Lager- bzw. Abstellraum. Der Erweiterungsneubau ist an der östlichen Fassade des bestehenden ehemaligen Pfarrhauses vorgesehen, wobei die denkmalpflegerischen Vorgaben zu berücksichtigen sind. Das bestehende ehemalige und denkmalgeschützte Pfarrhaus soll saniert und für die Nutzung als Kindertageseinrichtung im Erdgeschoss für die Verwaltungs- und Nebenräume der Kita umgebaut werden. In dem Obergeschoss sowie dem Dachgeschoss des Bestandsgebäudes soll die bestehende Wohnnutzung erhalten bleiben. Die etwaige dritte Gruppe kann ggf. im Obergeschoss des Bestandsgebäudes unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Vorgaben statt der Wohnung realisiert werden. Eine Machbarkeit (Barrierefreiheit, Brandschutz, Statik etc.) ist derzeit aber noch nicht geprüft. Grundlage der Planung bildet ein erarbeitetes Raumprogramm, auf dessen Basis eine Machbarkeitsstudie erstellt wurde. Die genaue Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe geht aus Kapitel 4 der Vergabeunterlage VU 1 hervor. Überschlägig ermittelte Herstellungskosten brutto für KGR 300+400 = 2.300.000,- € (Basis ist die zweigruppige Kita). Differenziert in: Sanierung und Umbau Bestandsgebäude = ca. 700.000,- € brutto Herstellungskosten und: Anbau/Erweiterungsneubau = ca. 1.600.000,- € brutto Herstellungskosten.
Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Dies für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht ohne grundlegende Veränderungen und im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann und somit die Wirtschaftlichkeit, Finanzierung und ggf. Förderung nicht gegeben sind. 1. Stufe = Lph 1-4; 2. Stufe = Lph 5-9. Ein Anspruch auf eine Folgebeauftragung besteht nicht. Mit der Erbringung der Planungsleistungen ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung zu beginnen./// Die erforderliche Fachplanungen zur Tragwerksplanung, HLS- und Elektroplanung werden in separaten Vergabeverfahren (offene Verfahren gemäß § 15 VgV) vergeben und sind daher nicht Gegenstand dieses Auftrags./// Art des Verfahrens und Ablauf: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 17 VgV; 1. Teilnahmewettbewerb; 2. Erstellung und Abgabe des Erstangebots; 3. Verhandlungsgespräch, Abgabe des endgültigen Angebots und Zuschlagserteilung; Die Verhandlung wird durch Mitteilung an die Bieter und der Frist zur Einreichung des endgültigen Angebots abgeschlossen. Die Zuschlagsentscheidung erfolgt entsprechend den zu Beginn des Verfahrens ausformulierten Zuschlagskriterien (siehe Kapitel 6 der Vergabeunterlage VU 1 und Ziff. 5.1.10 der EU-Bekanntmachung). /// Teilnahmewettbewerb: Zur Teilnahme an diesem Verhandlungsverfahren ist die „Bewerbererklärung“ (VU Nr. 2) inklusive erforderlicher Anlagen über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ zum Submissionstermin einzureichen. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften geprüft. Alle Informationen für den Teilnahmewettbewerb sind in Kapitel 3 „Teilnahmewettbewerb“ der Vergabeunterlagen VU 1 ausführlich erläutert. Die Auftraggeberin ermittelt aus den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen 5 geeignete Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die zur Abgabe eines Erstangebots für die Planungsaufgabe über die Vergabeplattform aufgefordert und zum Verhandlungsgespräch eingeladen werden (vgl. § 51 VgV). Die Auswahl erfolgt gemäß Angaben in Kapitel 3 der Vergabeunterlage VU 1 und Auftragsbekanntmachung. ///Teilnahmewettbewerb - formale Eignungskriterien: - Nachweis über die Berechtigung des/der vorgesehenen Verfassers/in der Planung, die notwendige berufliche Befähigung „Architekt/in“ zu haben oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV). Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn die/der zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in oder die/der Verfasser/in der Planung die oben genannten fachlichen Anforderungen erfüllen. Es genügt auch, wenn die juristische Person einen für die Durchführung verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 75 Abs. 1 VgV benennt (§ 75 Abs. 3 VgV). Es sind die Nachweise für die Bewerber/in sowie ggf. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und ggf. der/des Nachunternehmer/in einzureichen, soweit diese Leistungen erbringen, für die die berufliche Befähigung als „Architektin/ Architekt“ oder vergleichbar erforderlich ist. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss aller Beteiligten. - Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Ziff. 3 VgV) in Form eines gültigen Versicherungsscheins (Kopie) oder schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (Kopie). Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung von 3 Millionen EUR für Personenschäden und 2 Millionen EUR für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird (in Textform in der Bewerbererklärung). Die Versicherungssummen gelten pro Schadensereignis und stehen mindestens zwei Mal pro Versicherungsjahr zur Verfügung. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen oder eine Projektversicherung abzuschließen. ////// Zu den fachlichen Eignungskriterien siehe Ziff. 5.1 der EU-Bekanntmachung.