Gebäudereinigungsleistungen - Rathaus
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Key information
Overview
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhaltsreinigung des Rathauses mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 630.000 Quadratmetern sowie die Stellung von Tageskräften. Die Ausschreibung enthält ein Los.
Eine institutionalisierte ergo vom Auftraggeber organisierte Objektbegehung ist nicht vorgesehen. Die Leistung und der Leistungsumfang sind in den Ausschreibungsunterlagen erschöpfend beschrieben. Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am: Fragefrist: 13. Oktober 2026, 14.00 Uhr (MESZ) Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen. Aufgrund einer für im Vertragszeitraum geplanten Sanierung des Rathauses kann es während der Vertragslaufzeit zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Verlagerung einzelner bzw. sämtlicher Verwaltungsbereiche und damit des Leistungsortes kommen. Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bieter bis Ablauf der Angebotsfrist dem AG über die Vergabeplattform anzuzeigen. Zusätzliche Angaben: Die Ausschreibungsunterlagen können auf der eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E52152716 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt eingesehen und heruntergeladen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen. Es werden nur elektronisch abgegebene Angebote akzeptiert. Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E52152716 der Vergabestelle zu übermitteln. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich. Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.