Gebäudeautomationssysteme - Wiederaufbau Schulzentrum Schleiden
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Key information
Overview
Die Gebäudeautomation umfasst die Einbindung und Vernetzung der technischen Anlagen zur zentralen Überwachung, Steuerung und Regelung des Gebäudebetriebs. Hierzu gehören die Installation der Automationsstationen, die Anbindung von Sensoren und Aktoren, die Umsetzung der Regelungsfunktionen sowie die Visualisierung und Bedienung der Anlagen. Ziel ist ein sicherer, transparenter und energieeffizienter Betrieb mit vollständiger Dokumentation und Übergabe an den Nutzer.
Schulzentrum Schleiden, Am Mühlenberg 1-3, Schleiden, 53937, Euskirchen, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWJ9# Bereits hochgeladene Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden. Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Nebenangebote werden nicht zugelassen. Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert waren, werden nicht nachgefordert. Angebotsfrist: 20.07.2026 Bindefrist: 17.09.2026 Die Gebäudeautomation umfasst die Integration von Heizungs-, Lüftungs- und Sicherheitsanlagen über BACnet/IP sowie Modbus RTU. Die Ansteuerung und Überwachung der Brandschutzklappen erfolgt über Modbus-BSK-Module mit Rückmeldungen gemäß VDI 3814 und Einbindung in die ISP-Steuerungen. Muster sind nicht vorgesehen. Die Bedieneinrichtungen werden als Touchdisplays größer/gleich 7 Zoll mit Farb- und Klartextanzeige gemäß VDI 3814 in den Schaltschranktüren der Automationsstationen ISP 01 bis 03 ausgeführt. Die Automatisierungseinrichtungen bestehen aus den Automationsstationen ISP 01.1, 02, 03 sowie ISP 01 KGS mit BACnet/IP-Kommunikation. Die zugehörigen Schaltschränke werden mit USV, Überspannungsschutz, Feldbus- und M-Bus-Schnittstellen ausgestattet und EMV-gerecht nach DIN 18386 Abschnitt 2 aufgebaut. Standorte sind: ISP 01.1 ZFT OG (Abstellraum), ISP 02 ALS 2 UG (Heizungsraum), ISP 03 ALS 1 UG (Heizungsraum) sowie ISP 01 KGS UG (Heizungsraum). Die Visualisierung erfolgt lokal über die Touchdisplays mit Trend- und Parameteranzeige; zusätzlich wird die Anbindung an die zentrale GLT der Stadt Schleiden über BACnet/IP vorbereitet. Die Feldverkabelung erfolgt 1:1 zwischen Sensoren, Aktoren und Automationsstationen, die Busverkabelung entsprechend der Systemtopologie (BACnet/IP über Ethernet, Modbus für BSK-Module). Die Anforderungen an EMV sowie Überspannungs- und Geräteschutz werden gemäß DIN 18386 Abschnitt 3.1 umgesetzt. Die Automationsstationen sind EMV-geprüft nach EN 61000-6-2/-6-4 und mindestens in Schutzart IP 43 gemäß DIN EN 60529 ausgeführt. Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept werden durch die funktionale Einbindung der Brandschutzklappen in das Automationssystem erfüllt.
Schulzentrum Schleiden, Am Mühlenberg 1-3, Schleiden, 53937, Euskirchen, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher nicht.