Garten- und Landschaftsbauarbeiten zur Bewirtschaftung und Instandsetzung an SBH I Schulbau Hamburg und GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten in 26 Losen
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Key information
Overview
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 70 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für für etwa 25 Standorte des Sport- und Sonderbaus die Dienstleistungen des Baus, Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Leistungen allgemeiner Garten- und Landschaftsbauarbeiten an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 430 bei SBH und ca. 120 bei GMH). Der Gesamtauftrag wird in 26 Lose nach Regionen, angelehnt an die Bezirksgrenzen der Stadt unterteilt. Die Standorte der Lose 21 und 22 (Region HIBB) und die Standorte der Universitäts- und Kommunalbauten, der Gebäude des Sport- und Sonderbaus sowie der Hamburger Klassenhäuser der Lose 25 und 26 sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Eine Übersicht der Standorte finden sich in den jeweiligen Standortlisten der Lose. Die Lose 25 und 26 bedienen primär die Standorte von GMH Sport- und Sonderimmobilien, Arbeiten im Rahmen des Baus der Hamburger Klassenhäuser werden nach Bedarf von den unterschiedlichen Regionen abgerufen. Je Einzelabruf kann die Auftragssumme bis zu max. 50.000,- € (netto) betragen. In Ausnahmefällen kann, bei nicht vorhersehbaren, zusätzlichen Leistungen innerhalb eines Einzelabrufes, die Auftragssumme um bis zu maximal 10.000,- € (netto) erhöht werden. Die Anzahl der Einzelabrufe je Standort, die Art der Leistung, der Umfang und das Volumen des Einzelauftrages kann stark variieren, die Ausführung erfolgt ausschließlich auf Abruf und nach schriftlichem Auftrag durch den Abrufenden (SBH oder GMH). Leistungsumfang Es handelt sich um allgemeine Garten- und Landschaftsbauarbeiten, um Lieferung und Montage von Ausstattungen, sowie um Pflegeleistungen an diversen Standorten von SBH und GMH. Näheres ist in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.