Friedrich-Ebert-Schule Tragwerksplanung
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Key information
Overview
Planungsleistung Tragwerksplanung für die Friedrich Ebert Schule - Energetische Bestandssanierung und Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen
Am Wiesengrund 43, Offenbach am Main, 63075, Offenbach am Main, Germany
Es ist ein zweistufiges Vergabeverfahren für die Beschaffung der Planungsleistung der Tragwerksplanung nach HOAI Teil 4 Abschnitt 1 - Tragwerksplanng mit den Leistungsphasen 1 bis 6 und weiteren besonderen Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 vorgesehen, d. h. in der ersten Stufe erfolgt zunächst ein Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung der Büros und deren vorgesehener Mitarbeiter bewertet wird. Die aus der ersten Stufe ausgewählten Bietenden werden dann in einer zweiten Stufe zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber wird auf Grundlage der Bewerberreduzierung die 7 bestplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Die übrigen Bewerber nehmen am weiteren Verfahren nicht mehr Teil und werden hierüber informiert. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (bspw. Fragen) ist ausschließlich elektronisch über das benannte Auftragsportal zu führen. Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig. - Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 01.09.2021 GVBI. S 338 ist vor Auftragsvergabe abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend den Vorgaben der § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Zur Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe oder Nachunternehmen verweisen wir auf das beigefügte Blatt
Die Baumaßnahme zielt auf die Weiterentwicklung einer Bestandsgrundschule zu einem zeitgemäßen Lern- und Lebensort mit Ganztagsbetrieb ab, deren Realisierung im laufenden Betrieb erfolgt. Die im Rahmen der räumlich-pädagogischen Fachberatung erstellte Machbarkeitsstudie mit Raum- und Nutzungskonzept wird bei Beauftragung übergeben und ist vom Planungsteam zu prüfen und weiterzuentwickeln, um eine zukunftsfähige Schule mit flexiblen Lern- und Aufenthaltsbereichen zu schaffen. Aufgabe der Tragwerksplanung ist es, bei dieser Weiterentwicklung, den Objektplaner und die beteiligten Fachplaner zu unterstützen. Die Funktionalität und Nachhaltigkeit bei Sanierung und ggf. Neubau gehören zu den obersten Planungszielen. Dies umfasst Materialwahl, Energie- und Flächeneffizienz, Minimierung der CO2-Emissionen und Klimawandelanpassung, räumliche Flexibilität und baulich-gestalterische Qualität. Die Planung muss die Ergebnisse bestehender und zukünftiger Voruntersuchungen zu restauratorischen, denkmalschutzrechtlichen, energetischen, statischen und schadstoffrelevanten Aspekten integrieren. Nachdem die ersten Vorentwürfe der Planenden entwickelt wurden und die Kostenschätzungen hierzu vorliegen, soll entschieden werden, welche der bis zu drei Varianten weiterverfolgt wird. Das zeitliche Ziel wird unter Ziffer 5 Terminliche Rahmenbedingungen dargestellt. Die Planung erstreckt sich voraussichtlich auf drei Aufgabenbereiche: 1. Energetische Bestandssanierung Gebäude A und B sowie Ganztagsausbau priorisiert zu Beginn der Gesamtmaßnahme Die energetische Sanierung der Gebäude A und B, welche eine ensembleschutzgerechte Fassadensanierung und effektiven sommerlichen Wärmeschutz einschließt, sowie der Ganztagsausbau sind prioritär zu Beginn der Gesamtmaßnahme umzusetzen. Das Planungsteam hat hierbei die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umfassend zu analysieren. Dies beinhaltet die detaillierte Prüfung und Abwägung der Fenster unter Berücksichtigung energetischer, denkmalrechtlicher und kostentechnischer Aspekte. Dabei ist ggf. die Variante einer zusätzlichen raumabschließenden Fassadenebene statisch zu berücksichtigen. Im Rahmen der genannten energetischen Fassadensanierung und der Transformation der Grundrissstruktur von einzelnen Klassenräumen zu offeneren und flexiblen Lernlandschaften sind voraussichtlich u. a. folgende Maßnahmen zu planen und umzusetzen: konstruktive Ertüchtigungen hinsichtlich des Brandschutzes, die Integrierung von Aufzügen innerhalb der Gebäude sowie eine Innensanierung und Erneuerung der Haustechnik. 2. Gesamtsanierung oder Ersatzneubau Gebäude C (Pavillon) und Ganztagsausbau Der sanierungsbedürftige Pavillon C ist vom Planungsteam hinsichtlich seiner Erfüllung aktueller Brandschutz-, Energie- und Statikanforderungen zu prüfen sowie sein Erhalt einem Ersatzneubau ökologisch und wirtschaftlich gegenüberzustellen, um eine Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten. U. a. ist zu untersuchen, ob das Kellergeschoss und die Bodenplatte weiter genutzt werden können und ob auf diesen ein zweigeschossiges Gebäude, voraussichtlich in Holzmodulbauweise, errichtet werden kann. 3. Bereitstellung Interim oder Auslagerungsstätte Zur Sicherstellung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme ist eine Auslagerungsstätte zu planen. Die vorliegende Machbarkeitsstudie ist durch das Planungsteam auf die Umsetzbarkeit möglicher Varianten (z. B. Container auf eigenem/benachbartem Grundstück, angemietete Standorte mit ggf. notwendiger Ertüchtigung) zu vertiefen. Derzeit ist in Prüfung, ob die Schule in ein bestehendes Interimsgebäude ausgelagert werden kann. Dieses Gebäude wurde bisher als Bürogebäude mit Werkstätten genutzt. Für die Schulnutzung bestand eine zeitlich eingeschränkte Nutzungsänderung. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung (Leistungsstufe I) sind über die genannten Kernaufgaben hinaus weitere Sanierungsbedarfe und notwendige bauliche Maßnahmen vom Planungsteam zu ermitteln. Diese können z. B. Brandschutz, Sicherheitsmängel, Barrierefreiheit und zusätzliche Bauunterhaltungsnotwendigkeiten umfassen. Die ermittelten Bedarfe sind vom Planungsteam durch eine Kostenschätzung zu belegen (Kostenaufteilung s. unter Ziff. 3.9 Kostenermittlung) und als Entscheidungsvorlage einzureichen. Eine Beauftragung weiterer Leistungsstufen über Stufe I hinaus für diese zusätzlichen Maßnahmen kann zum Ausschreibungszeitpunkt nicht garantiert werden. Die Planung und Ausführung der Baumaßnahme erfolgt in drei Leistungsstufen, die entsprechend dem Bedarf stufenweise abgerufen werden. Es handelt sich um folgende Leistungsstufen (beispielhaft für die Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume: Leistungsstufe I: LPH 1 und LPH 2 Leistungsstufe II: LPH 3 sowie 50% von LPH 5 und 50% von LPH 6 Leistungsstufe III: LPH 4, Rest 50% von LPH 5, Rest 50% von LPH 6 sowie LPH 7, LPH 8 und LPH 9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe I: LP 1 (100 %) und LP 2 (100 %) beauftragt. weitere Informationen siehe Funk. Leistungsbeschreibung und Muster Planervertrag..
Am Wiesengrund 43, Offenbach am Main, 63075, Offenbach am Main, Germany
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Frist für Bieterfragen wird festgesetzt auf den 01.10.2026. Bitte reichen Sie in der ersten Stufe nur Ihren Teilnahmeantrag ein, die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt in Stufe 2. Das beiliegende Honorarblatt ist lediglich ein Muster. Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. Bitte beachten Sie, dass Angebote nicht per EMail, Nachrichtenfunktion oder Fax eingereicht werden dürfen.