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Stadtwerke Leipzig GmbH - Campus Südost - Umbau und Sanierung Haus 218/219, G08.1 - Fliesen (einschl. Küche)
1. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit ("Eignungsleihe", z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und - nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist - die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Erklärungs und Nachweisbogen vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen; 2. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung); 3. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote; 4. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und als GAEB und PDF einzureichen; 5. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben; 6. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform eVergabe eingereichte Angebote gewertet. 7. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet; 8. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen; 9. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt; 10. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform eVergabe zu stellen und werden zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 9. April 2026 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter /Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen; 11. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen; 12. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters; 13. Geforderte Eigenerklärungen sowie geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen. 14. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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31 Dec 1999, 23:00
Award decision
Award decision
26 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
27 May 2026, 08:31
Dispatch date
Milestone
27 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
12 Jul 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
24 Sept 2026, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.
31 Dec 1999, 23:00
Award decision
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26 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
27 May 2026, 08:31
Dispatch date
Milestone
27 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
12 Jul 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
24 Sept 2026, 22:00
Contract end date
Deadline
None recorded.