Finanzwesen Software
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Key information
Overview
Die ekom21 beabsichtigt die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über eine Finanzwesen-Software. Dies umfasst insbesondere die Lizenzierung/Bereitstellung der Software, die Softwarepflege und weitere Unterstützungsleistungen.
Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/ Bezugsberechtigten, Gießen, 35398, Gießen, Germany
1. Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden. 2. Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Bewerbungsbedingungen, dieTeil der elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen sind. 3. Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Erklärung Art. 5k EU Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. 5. Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/Bezugsberechtigten. 6. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 7. Bieterfragen können längstens bis zum 19.10.2026, 10.00 Uhr gesetllt werden.
Die ekom21 - KGRZ Hessen beabsichtigt die Beschaffung einer Finanzsoftware für den Einsatz bei ihren kommunalen Kunden, die sämtliche kommunalen Finanz- und Verwaltungsprozesse rechtssicher und durchgängig digital abbildet, medienbruchfreie Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ermöglicht und die internen Verwaltungstätigkeiten rechtskonform, effizient und benutzerfreundlich unterstützt. Dies umfasst insbesondere die Lizenzierung/Bereitstellung, die Softwarepflege und weitere Unterstützungsleistungen. Mit dieser Ausschreibung verfolgt die ekom21 zugleich das Ziel einer digital souveränen Lösung: Der Auftraggeber muss dauerhaft die Kontrolle über Daten, Betrieb und technologische Weiterentwicklung behalten. Gefordert sind daher Anbieterunabhängigkeit und die Vermeidung technischer, lizenzrechtlicher oder vertraglicher Lock-in-Effekte, ein Betrieb mit der Möglichkeit unterschiedlicher Hyperscaler, die vorrangige Nutzung offener Standards und quelloffener Basiskomponenten, die Verarbeitung und Speicherung aller Daten ausschließlich innerhalb der Europäischen Union unter ausschließlicher Anwendbarkeit europäischen und deutschen Rechts sowie die jederzeitige Exportierbarkeit sämtlicher Daten in herstellerneutralen, maschinenlesbaren Formaten. Der Höchstwert dieser Rahmenvereinbarung wird auf 4 Mio. Euro (netto) festgelegt.
Die weiteren Erfüllungsorte liegen am Sitz und am Standort der Abrufberechtigen/ Bezugsberechtigten, Gießen, 35398, Gießen, Germany