FFP2-Masken
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Key information
Overview
Bevorratung, Belieferung und Produktion von FFP2-Masken auf Basis eines Umschlaglagers als Schutzmaterialabsicherung für den Krisenfall
Hamburg, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPMK4P# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Um auf einen möglichen Pandemie- oder Katastrophenfall vorbereitet zu sein, plant das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) die Kooperation mit einem FFP2-Masken-Lieferanten. Geplant ist der Kauf von 680.000 FFP2-Masken gem. den technischen Anforderungen des UKE entsprechend dem technischem Leistungsverzeichnis. Zusätzlich erbringt der Lieferant auch die Dienstleistungen der Lagerung und des Warenumschlags der ausgeschriebenen FFP2-Masken, um vom Verfall bedrohte Ware durch länger haltbare Ware mit einer Mindesthaltbarkeit von 3 Monaten zu ersetzen. Um den Warenbestand zu überprüfen und im Bedarfsfall zügig nutzen zu können, befindet sich das Warenlager des Lieferanten in einer maximalen Entfernung von 20 km zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg). Die Waren müssen nach flexiblem Abruf (24/7, rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche) spätestens binnen 36 Stunden abholbereit zur Verfügung stehen. Für etwaiges anderes Material sowie die FFP2-Masken stehen mindestens 200 Palettenplätze in einem für die Lagerung von Medizinprodukten geeigneten Lager zur Verfügung. Um im Bedarfsfall, bspw. im Katastrophen- oder Pandemiefall, unabhängig der geopolitischen Lage und der Lieferketten sehr zügig weitere FFP2-Masken verfügbar zu haben, kann der Auftraggeber beim Lieferanten über den Erstbedarf hinaus mindestens weitere 200.000 FFP2-Masken abrufen. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit kann der Lieferant entweder in einer Entfernung von 20 km zur Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) eigene Produktionskapazitäten vorhalten oder die FFP2-Masken in o. g. Lagerstandort 20 km von der Hamburger Stadtgrenze (kürzester Fahrtweg) bereits produziert vorhalten und umschlagen, sodass auch diese FFP2-Masken keine Haltbarkeit unter 3 Monaten aufweisen. Im Fall der Vorhaltung von Produktionskapazitäten inkl. der notwendigen Rohstoffe für 200.000 FFP2-Masken der geforderten Qualität stehen diese dem UKE nach spätestens 25 Werktagen zum Abruf zur Verfügung. Die zusätzlich produzierten FFP2-Masken entsprechend den Qualitätsanforderungen der im Erstkauf erworbenen 680.000 FFP2-Masken. Der Auftraggeber plant, mit der Vergabe einen längerfristigen Vertrag mit einem geeigneten FFP2-Masken-Lieferanten zu schließen. Dem Auftraggeber sind hierbei insbesondere vollumfängliche Verfügbarkeit und kontinuierliche Versorgung im Krisenfall, Lieferflexibilität und vor allem Liefermehrmengen über die o. g. Mengen hinaus wichtig.
Hamburg, Germany
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# 1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. 2. Der EU-Schwellenwert ist überschritten. Die genaue Schätzung wird aus wettbewerblichen Gründen nicht genannt.