Fachplanung TA Mängelbeseitigung Brandschutzklappen AG 1-5 und 8, PP FFM
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Key information
Overview
Für diese Baumaßnahme wird im Rahmen eines Offenen Verfahrens gem. § 15 VgV ein Büro gesucht, dass die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. i. V. m. Anlage 15 HOAI 2021, AG 1,2,3,4,5, und 8 übernimmt. Die Brandschutzklappen werden im Rahmen einer Prüfung entsprechend der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (TPrüfVO) alle 3 Jahre geprüft. Die Prüfung umfasste die technischen Anlagen sowie die dafür getroffenen Brandschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Dabei wurden an rund 700 Brandschutzklappen Mängel festgestellt die zu beheben sind. Darunter sind 135 wesentliche Mängel. Es liegt ein SV-Prüfbericht der vorhandenen Klappen vor. Aufgrund technischer Defizite ist eine umgehende Sanierung erforderlich, um die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen gemäß den aktuellen Regeln der Technik sicherzustellen.
Adickesallee 70, Frankfurt am Main, 60322, Frankfurt am Main, Germany
A. Zur Abgabe des Angebotsschreibens (762 EU), des Angebots und der notwendigen Eigenerklärungen sind die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Sofern eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (z.B. EEE oder HPQR) als vorläufiger Eignungsnachweis vorgelegt wird, muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der genannten Kriterien für die Eignungsprüfung erforderlich sind._____ 1. Einzureichen sind:_____ 1.1 Angebotsschreiben (Formular 762 EU);_____ 1.2 Formular Eigenerklärung (734 EU);_____ 1.3 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) in der aktuellen Fassung;_____ 1.4 Erklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine;_____ 2. Bietergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn die Mitglieder insgesamt die Zulassungsvoraussetzungen (Eignungsanforderungen) erfüllen. Im Falle von Bietergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) ist das Formblatt Eigenerklärung 734 EU inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen._____ 3. Im Falle von Bietergemeinschaften ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Rechtsform, bevollmächtigter Vertreter sowie die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder) einzureichen (740 EU). Es sind sämtliche geforderten Anlagen und Nachweise für alle Mitglieder der Gemeinschaft vorzulegen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Gemeinschaft ist darzustellen._____ 4. Die Angebote sind form- und fristgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, es sei denn die schriftliche Abgabe ist ausdrücklich zugelassen._____ B. Fortführung "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags": Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn dem Unternehmen ein Mitarbeiter angehört, der die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden._____ Hinweis auf Zuverlässigkeitsüberprüfung: Zur Leistungserfüllung dürfen nur Personen eingesetzt werden, die in eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 13a HSOG (Hessisches Gesetz über die Sicherheit und Ordnung) durch das Hessische Landeskriminalamt unter Verwendung des Formulars "Einwilligungserklärung" eingewilligt haben und nach deren Zuverlässigkeitsüberprüfung keine Ergebnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
1.Das Polizeipräsidium in Frankfurt am Main ist das größte Flächenpräsidium der hessischen Polizei. Mit Errichtung des Gebäudes und Bezug der Polizei im Jahr 2002 ist die Lüftungstechnik 24/7 im Betrieb. Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main verfügt über 226 Lüftungsanlagen mit rund 3000 Brandschutzklappen. Die Brandschutzklappen dienen dazu im Brandfall zu schließen und Flucht- und Rettungswege ausreichende Zeit vor Feuer zu schützen und damit den Menschen eine sichere Flucht aus dem Gebäude zu ermöglichen. Die Brandschutzklappen werden im Rahmen einer Prüfung entsprechend der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden (TPrüfVO) alle 3 Jahre geprüft. Die Prüfung umfasste die technischen Anlagen sowie die dafür getroffenen Brandschutzmaßnahmen aus ihrer Wirksamkeit und Betriebssicherheit. Dabei wurden die Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der baurechtlichen Prüfverordnung durch baurechtlich anerkannte Sachverständige beachtet. Dabei wurden an rund 750 Brandschutzklappen Mängel festgestellt die zu beheben sind. Darunter sind 140 wesentliche Mängel. Es liegt ein SV-Prüfbericht der vorhandenen Klappen vor. Aufgrund technischer Defizite ist eine umgehende Sanierung erforderlich, um die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen gemäß den aktuellen Regeln der Technik sicherzustellen._____ 2. Bearbeitung und Vorgehensweise Die Lüftungsanlagen versorgen das gesamte Polizeipräsidium insbesondere auch die Schiessbahnen und die Einsatzzentralen. Um den Brandschutz im Gebäude zu gewährleisten sind mangelfreie Abtrennungen der Brandabschnitte durch Brandschutzklappen notwendig. In den vergangenen Jahren wurden schon immer einige Brandschutzklappen ertüchtigt, dies reicht bei weitem nicht aus, sodass eine umfassende Sanierung erforderlich ist. Im ersten Schritt ist der aktuelle und zukünftige Bedarf zu ermitteln. Dies erfolgt mit Hilfe des Prüfberichts des TÜV´s. Der zweite Schritt besteht in der Aufstellung eines wirtschaftlichen Gesamtkonzepts im Rahmen einer Planung. Als dritter Schritt folgt die Überarbeitung und Ertüchtigung der Lüftungskanäle und Brandschutzklappen._____ 3. Ziele 3.1. Sanierungskonzept inkl. technischer Planung, Kosten- und Terminrahmen. 3.2. Dokumentation der Sanierungsarbeiten (Montageprotokolle, Fotodokumentation). 3.3. Abnahmeprotokolle und aktualisierte Bestandsunterlagen. 3.4. Funktionsfähige Brandschutzklappen gemäß den aktuellen Normen und Vorschriften.
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