Externe Verkehrsdaten
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Das ASTRA sucht eine Lösung, um bezüglich der Verkehrslagedarstellung in der VMZ-CH bestehende Verbesserungspotenziale zu erschliessen. Zudem sucht das ASTRA eine auf der selben Datenbasis basierende Lösung zur historisierten Sicht und statistischen und methodischen Aufbereitungen.
Das ASTRA sucht eine Lösung zur historisierten Sicht und statistischen und methodischen Aufbereitungen.
TraffGo Road GmbH – Ostwall 29, 47798 Krefeld – CHF 317543.75 (MWST: full)
7
Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden die meisten Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Die Datenbasis umfasst das gesamte Strassennetz sowie angrenzende ausländische Strassen. Detaillierte Karten und Ansichten geben einen umfassenden Überblick über die Verkehrslage. Flexible Prognosen berücksichtigen zahlreiche Einflussfaktoren, während umfangreiche Auswertungen und historische Vergleiche eine vertiefte Verkehrsanalyse ermöglichen. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.
40685-02, tender, 2026-08-06
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.