Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI
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Key information
Overview
Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI (SAP Business Warehouse, SAP Datasphere, SAP Business Objects und SAP Analytics Cloud), Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern.
Babelsberger Straße 21, Potsdam, 14473, Potsdam, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1HZ3X#
Externe Unterstützung im Umfeld SAP BI (SAP Business Warehouse, SAP Datasphere, SAP Business Objects und SAP Analytics Cloud), Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Wirtschaftsteilnehmern. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren. Innerhalb dieser Laufzeit können entsprechende Einzelverträge mit den ausgewählten Bietern abgeschlossen werden. Der Leistungszeitraum erstreckt sich bis zur endgültigen Abwicklung der Einzelverträge.
Babelsberger Straße 21, Potsdam, 14473, Potsdam, Germany
Ergänzende Angaben zu dem geschätzten Höchstwert (netto) der Rahmenvereinbarung: Das maximale Auftragsvolumen (Höchstwert) (netto) beträgt 4 Mio. EUR (netto). Das maximale Auftragsvolumen (netto) ist der Höchstwert (netto) für alle aus der Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers gegenüber einem den Auftragnehmern in Summe einseitig beauftragter Leistungen, zu deren Erbringung dieser Auftragnehmer verpflichtet ist. Beauftragte Leistungen gegenüber den Auftragnehmern sind diejenigen Leistungen, die der Auftraggeber durch Einzelabrufe während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung, das heißt während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung inklusive aller Verlängerungen, maximal von den Auftragnehmern einseitig abrufen darf. Ist durch die durch Einzelabrufe gegenüber den Auftragnehmern beauftragten Leistungen der Höchstwert (netto) erreicht, darf der Auftraggeber über diesen Höchstwert (netto) hinaus einseitig gegenüber den Auftragnehmern keine Leistungen mehr aus der Rahmenvereinbarung abrufen. Diese Auftragnehmer sind ab dem Erreichen des Höchstwerts (netto) nicht mehr verpflichtet, Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung endet mit Erreichen des Höchstwerts (netto) automatisch. Unabhängig von dem Vorstehenden bleibt es dem Auftraggeber gemeinsam mit den Auftragnehmern unbenommen, in den Grenzen des § 132 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in allseitigem Einvernehmen Änderungen an der Rahmenvereinbarung zu vereinbaren. Die Rahmenvereinbarung endet dann gemäß dem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmern Vereinbarten.