EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz

CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regimeevc hs-20-2026EGElektroenergieversorgung Cottbus GmbH
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Deadline8 days left27 Jul 2026, 14:00
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Key information

Identifier
evc hs-20-2026
Contract type
Deadline
27 Jul 2026, 14:00
CPV codes
45300000 - Building installation work45314300 - Installation of cable infrastructure45314310 - Installation of cable laying
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
Publication date
26 Jun 2026, 10:45

Overview

Verlegung von LWL-Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz

Karl-Liebknecht-Straße 130, Cottbus, 03046, Cottbus, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP9YBYHK8M# Zusätzliche Informationen: 1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Bieterbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung ihrer Angebote verwenden müssen. 2. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der: - die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, - alle Mitglieder aufgeführt sind, - ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist, - die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässiges Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/ Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters. 3. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Bieterbogen einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bieters (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt. Bei Bietergemeinschaften: Die im Rahmen der Eignung "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen. Die übrigen geforderten Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis ausdrücklich verlangt ist. Bei Eignungsleihe: Beruft sich der Bieter auf berufliche, technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter "Befähigung zur Berufsausübung" geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Dritten/dem Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Bieterbogen vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Bieterbogens nicht älter als 12 Monate sein. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Angebote berücksichtigt. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt. 9. Die Teilnahme der Bieter an der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Angebote beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter https://vergabemarktplatz.brandenburg.de mit dem Betreff "Fragen zum Angebotsverfahren" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den im Verfahrensbrief genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem >...< 2026 (12:00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/ Bietergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte unternehmensbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen und fehlende und unvollständige auftragsbezogene Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen. 14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.

Im Zuge des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels im Lausitzer Revier werden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft gefördert. Die Stadt Cottbus soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von solchen Maßnahmen ebenfalls profitieren und sich zukünftig durch die geplanten Ansiedlungen von Wirtschafts- und Technologieunternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen weiterentwickeln. Für das Netzgebiet der EVC bedeutet dies, dass sich die Lastdichte im Mittelspannungsnetz an ausgewählten Standorten stark erhöhen wird und neue Herausforderungen bezüglich der Netzplanung zu bewältigen sind. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit vorliegendem Verfahren die Vergabe von Leistungen zum Einblasen von LWL Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz einschließlich der erforderlichen Montageleistungen zur Herstellung einer durchgehenden Verbindung zwischen verschiedenen Anfangs- und Endpunkte. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

Karl-Liebknecht-Straße 130, Cottbus, 03046, Cottbus, Germany

#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#

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Timeline

26 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

26 Jun 2026, 10:45

Issued at

Publication

27 Jul 2026, 14:00

LOT-0001 Tender submission deadline period

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

EG

LEITWEG-ID 12-121092720476721-26

deCottbus, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.