Evaluation des Landesorganisationsgesetzes LOG BE
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Key information
Overview
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluation des Landesorganisationsgesetzes (LOG BE) einschließlich der Konzeption eines dauerhaften Wirkungsmonitorings.
Der Auftraggeber behält sich vor den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Daher müssen bereits die Erstangebote geeignet, verbindlich und zuschlagsfähig sein (§ 17 Abs. 11 VgV). Nach dem Teilnahmewettbewerb werden maximal 6 geeignete Unternehmen zur Abgabe des Erstangebotes aufgefordert. Soweit mehr als 6 geeignete Teilnahmeanträge eingehen, entscheidet hierüber das Los. Auf Grundlage der eingereichten Erstangebote werden Verhandlungen durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Vor der Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote wird die Anzahl der verbleibenden Unternehmen auf maximal drei beschränkt. Die Auswahl der hierfür in Frage kommenden Unternehmen erfolgt auf Basis einer Bewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses unter Anwendung der einfachen Richtwertmethode. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.