EU-WRRL - N2-Argon-Analytik an Grundwasserproben im Land Brandenburg im Herbst 2026 und Frühjahr 2027

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimevb-26-135LULandesamt für Umwelt
163 days left
Estimated value€216,807
Deadline163 days left31 Dec 2026, 00:00
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Identifier
vb-26-135
Contract type
Deadline
31 Dec 2026, 00:00
CPV codes
90700000 - Environmental services71319000 - Expert witness services71900000 - Laboratory services90733000 - Services related to water pollution
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€216,807
Publication date
12 Jun 2026, 08:26

Overview

Im Jahr 2000 wurde die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG) eingeführt. Ihre umweltpolitische Vorgabe ist u. a. das Erreichen eines guten chemischen Zustands für das Grundwasser bis 2027. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (letztmalige Änderung am 12. Oktober 2022). Darin sind bundesweit die Anforderungen für die Überwachung und Beurteilung des chemischen Zustands des Grundwassers geregelt. Nach der Grundwasserverordnung (GrwV 2010) ermittelt die zuständige Behörde (Landesamt für Umwelt Brandenburg - LfU) bei Überschreitungen von Schwellenwerten die flächenhafte Ausdehnung der Belastung. In Grundwasserkörpern (GWK), kann es zu Belastungen durch Schadstoffe im Grundwasser (GW) kommen. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass in Brandenburg GWK vor allem aufgrund diffuser Belastungen durch Nitrat und Ammonium in den schlechten chemischen Zustand eingestuft werden.

Die Probenahmen erfolgen flächenmäßig über das gesamte Land Brandenburg., Seeburger Chaussee 2, Potsdam OT Groß Glienicke, 14476, Potsdam, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HKWV# Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1 EU) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1 EU) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Die im Rahmen des Angebots zugesicherten Merkmale zur Leistungserbringung werden im Rahmen der Leistungserbringung geschuldet. Dies umfasst auch Angaben/ Zusicherungen bezüglich der Zuschlagskriterien.Wenn also beispielsweise im Rahmen der Zuschlagskriterien die Angabe des einzusetzenden Personals nebst Qualifikation im Angebot dargestellt wird, verpflichtet sich ein Bieter auch das damit benannte Personal für die Leistungserbringung einzusetzen. VII. Mit einem qualifizierten Unterauftragnehmer ist ein Unterauftragnehmer gemeint, welcher als Eignungsverleiher auftritt. Der sich bewerbende Bieter (Hauptauftragnehmer) bindet den qualifizierten Unterauftragnehmer ein, um über diesen die Eignungsanforderungen zu erfüllen (vgl. §§ 34 UVgO/ 47 VgV). Ein einfacher Unterauftragnehmer ist nicht als Eignungsverleiher eingebunden und soll lediglich einzelne Leistungsbestandteile übernehmen (vgl. §§ 26 UVgO/ 36 VgV)

Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind die Organisation des Probenversands sowie die chemische Analytik der Proben im Labor, die Überprüfung der ermittelten Analysenwerte auf Plausibilität und die Übergabe der Werte an das LfU. Es sind insgesamt 1574 Proben an 820 Messstellen auf Stickstoff und Argon zu analysieren. Davon der erste Teil (819 Proben) im Anschluss an die Herbstbeprobung 2026 (September bis Oktober) und der zweite Teil (weitere 755 Proben) im Anschluss an die Frühjahrsbeprobung 2027 (März bis April). Voraussetzung für die Frühjahrsbeprobung ist die automatische Verlängerung der Leistungen aus dem Vertrag VB-26-148 (EU WRRL Grundwassermonitoring); diese Vergabe ist parallel zu den hiesigen Leistungen ausgeschrieben.

Die Probenahmen erfolgen flächenmäßig über das gesamte Land Brandenburg., Seeburger Chaussee 2, Potsdam OT Groß Glienicke, 14476, Potsdam, Germany

Für diese Rahmenvereinbarung gilt als Höchstmenge in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu erbringenden Leistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum jeweils die einmalige Erbringung aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Teilleistungen je Los. Bei Erreichen dieser Höchstmenge beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erbringen aller in der Leistungsbeschreibung geforderten Leistungen.

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12 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

12 Jun 2026, 08:26

Issued at

Publication

10 Jul 2026, 21:59

LOT-0001 Additional information request period

Deadline

17 Jul 2026, 08:00

LOT-0001 Tender submission deadline period

Deadline

17 Jul 2026, 08:01

LOT-0001 - Misc event

Milestone

16 Aug 2026, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period start

Milestone

31 Dec 2026, 00:00

LOT-0001 - Procurement project planned period end

Deadline

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

LU

LEITWEG-ID 12-121304900588392-28

dePotsdam OT Groß Glienicke, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.