EU_2026021 - ein KI-Knoten mit acht GPGPUs

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimeeu_2026021AFAlbert-Ludwigs-Universität Freiburg
Estimated value€402,400
DeadlineExpired13 Jul 2026, 08:00
Competition00 participants
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Key information

Identifier
eu_2026021
Contract type
Deadline
13 Jul 2026, 08:00
CPV codes
30211300 - Computer platforms30200000 - Computer equipment and supplies30210000 - Data-processing machines (hardware)30211100 - Super computer
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
€402,400
Publication date
11 Jun 2026, 05:09

Overview

Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs, mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto, zu beschaffen. Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.

Freiburg, 79104, Freiburg im Breisgau, Germany

-Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf. -Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. -Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 E-Mail: [email protected]

Die Universität Freiburg beabsichtigt ein KI-Knoten mit acht GPGPUs, mit einem Gesamtbudget von maximal 402.400,00 Euro netto, zu beschaffen. Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf.

Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf., Freiburg, 79104, Freiburg im Breisgau, Germany

-Die Vergütung für den Auftrag erfolgt aus Mitteln, welche dem Auftraggeber nur im Kalenderjahr 2026 zur Verfügung stehen. Der Vertrag steht und fällt daher mit der rechtzeitigen Leistung, welche sowohl die Lieferung als auch den Einbau und die Durchführung der vereinbarten Funktionstests beinhaltet, und nicht später als zum 03.12.2026 erfolgen darf. Die Rechnungsstellung kann erst nach Abnahme, muss aber spätestens zum 17.12.2026 erfolgen. Bei nicht fristgerechter Leistung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht nach § 323 I, II Nr. 2 BGB, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf. -Es werden keine telefonischen oder schriftlichen Auskünfte über den Stand des Vergabeverfahrens erteilt. -Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit: der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der AG unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der AG gerügt werden, der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Auf die Regelungen in § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Zuständige Stelle für die Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße ist: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Str. 17 76133 Karlsruhe Tel: +49(721) 926-4049, -4065, -3112 Fax: +49(721) 926—3985 E-Mail: [email protected]

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Timeline

11 Jun 2026, 05:09

Issued at

Publication

13 Jun 2026, 00:00

Requested publication date

Publication

13 Jul 2026, 08:00

LOT-0001 Tender submission deadline period

Deadline

13 Jul 2026, 08:00

LOT-0001 - Misc event

Milestone

Version history

None recorded.

Contracting authorities1

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.