ESTW Flörsheim, Bauleistungen KIB Signalausleger
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Key information
Overview
Im Rahmen des Projekts ESTW Flörsheim wird die Stellwerkstechnik auf Teilabschnitten der Strecken 3603 und 3525 sowie der Strecke 3531 erneuert. Für die Anordnung der Signale werden aufgrund des vorhandenen Gleisabstands Signalausleger erforderlich. Die hiesige Ausschreibung umfasst die Bauleistungen für die Errichtung der Signalausleger sowie die erforderlichen Begleitarbeiten (u.a. Vegetationsmaßnahmen und Kampfmittelsondierungen)
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: 1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. SWECO GmbH 2. GTU Mobility GmbH & Co. KG 3. AFRY Deutschland GmbH 4. WSP Infrastructure Engineering GmbH 5. SIGNON Deutschland GmbH 6. ISB Rhein-Main GmbH 7. Dr. Spang GmbH 8. DB Engineering & Consulting GmbH 9. Strabag AG 10. OTTAWA Management Consult GmbH 11. Möhler & Partner Ingenieure AG 12. Siemens Mobility GmbH Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt. Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben: Sämtliche Loskombinationen. Sofern der Bieter für mehrere Lose anbietet und für den Fall des Zuschlags auf mehrere Lose, einen Nachlass anbietet, werden angebotene Preisnachlässe losübergreifend gewertet. Ein als von Hundert-Satz (%) angebotener Preisnachlass bezieht sich auf die für die betreffenden Lose angebotenen Preise. Ein Preisnachlass in Form eines Betrags in "€ (netto)" wird in Prozentsätze umgerechnet. Im Anschreiben sind vom Bieter die konkreten Lose zu benennen, auf die ein Nachlass in bestimmter Loskombination gewährt wird. Alle Loskombinationen sind grundsätzlich möglich. Es ist zu beachten, dass zusätzlich zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies unter „Zusätzliche Informationen zu den Losen“ ausdrücklich erwähnt ist.