Erweiterung Schulraum Primarschule Niederrohrdorf Rüsler Submission Fachplaner Sanitär BKP 295 SIA-Teilphasen 31-53
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Die Einwohnergemeinde Niederrohrdorf als Bauherrin plant die Erweiterung der Primarschulanlage Rüsler gemäss dem Siegerprojekt «Palimpsest». Das Projekt umfasst einen Erweiterungsneubau sowie Rück- und Umbauarbeiten am bestehenden Schulgebäude. Vorgesehen sind Unterrichts- und Gruppenräume, Räume für den Förderunterricht, eine Aula sowie die erforderlichen Nebenräume. Optional ist die Realisierung einer Tagesstruktur für rund 50 Kinder mit Mittagstisch für rund 100 Kinder vorgesehen. Die Planungsleistungen für die Tagesstruktur sind im Angebot separat auszuweisen. Mit dem Entscheid der Gemeindeversammlung wird die Tagesstruktur zu Beginn der Planung definitiv in den Projektumfang aufgenommen oder davon ausgeschlossen. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Erbringung der Planungsleistungen für die Sanitäranlagen für die SIA-Teilphasen 31 bis 53 gemäss SIA 108.
BKP 295 Sanitäringenieur
Eugen Bienz AG – Luzernerstrasse 1, 6030 Ebikon – CHF 116255.65 (MWST: full) – inkl. Option Tagesstruktur
19
Das Angebot der Zuschlagsempfängerin erwies sich als das vorteilhafteste Angebot. Ausschlaggebend waren insbesondere die ausgewiesene Erfahrung des Unternehmens und der vorgesehenen Schlüsselpersonen, die anhand sehr gut vergleichbarer Referenzprojekte nachgewiesen wurde. Die Auftragsanalyse überzeugte durch die fundierte Auseinandersetzung mit den projektspezifischen Anforderungen. Zudem weist das Angebot den dritttiefsten Angebotspreis der zur Zuschlagsbewertung zugelassenen Angebote auf.
41802-01, tender, 2026-07-29
1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.