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Sanitär
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird; 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Bieterfragen sind spätestens bis zum 25.03.2026 über die Vergabplattform einzureichen; 3. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen entsprechend vorzulegen; 4. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot zusätzlich die Eigenerklärung zur Eignung, die Eigenerklärung-Sanktionen-EU (unterschrieben) und die Abfrage KMU einzureichen. 5. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wie folgt zu bestätigen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6e Abs. 1, 4 VOB/A/EU; § 6e Abs. 6 VOB/A/EU; §§ 123, 124 GWB; § 21 AEntG; § 98c AufenthG; § 19 MiLoG; § 21 SchwarzArbG / Art. 5k VO (EU) 833/2014) Das Nichtvorliegen der vorstehend genannten Ausschlussgründe ist nach Maßgabe der Eigenerklärungen in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Dies umfasst auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Sanktionen). Das Fehlen oder die Unvollständigkeit der geforderten Eigenerklärungen kann zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ergänzende Nachweise oder Bescheinigungen zu verlangen. 6. Auf gesondertes Verlangen ist die Urkalkulation einzureichen.
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1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird; 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o.g. Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Bieterfragen sind spätestens bis zum 25.03.2026 über die Vergabplattform einzureichen; 3. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot die in dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen entsprechend vorzulegen; 4. Jeder Bewerber /jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Angebot zusätzlich die Eigenerklärung zur Eignung, die Eigenerklärung-Sanktionen-EU (unterschrieben) und die Abfrage KMU einzureichen. 5. Jeder Bewerber / jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wie folgt zu bestätigen: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 6e Abs. 1, 4 VOB/A/EU; § 6e Abs. 6 VOB/A/EU; §§ 123, 124 GWB; § 21 AEntG; § 98c AufenthG; § 19 MiLoG; § 21 SchwarzArbG / Art. 5k VO (EU) 833/2014) Das Nichtvorliegen der vorstehend genannten Ausschlussgründe ist nach Maßgabe der Eigenerklärungen in den Vergabeunterlagen mit dem Angebot nachzuweisen. Dies umfasst auch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach Art. 5k der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Sanktionen). Das Fehlen oder die Unvollständigkeit der geforderten Eigenerklärungen kann zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung ergänzende Nachweise oder Bescheinigungen zu verlangen. 6. Auf gesondertes Verlangen ist die Urkalkulation einzureichen.
10 May 2026, 22:00
Requested publication date
Milestone
11 May 2026, 04:55
Dispatch date
Milestone
11 May 2026, 22:00
Publication date
Publication
11 Jun 2026, 08:00
Submission deadline
Deadline
07 Jul 2026, 22:00
Contract start date
Deadline
28 Jan 2027, 23:00
Contract end date
Deadline
None recorded.
10 May 2026, 22:00
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11 May 2026, 22:00
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