Erstellung von Filmen und Bewegtbildformaten
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Key information
Overview
Ziel der Vergabe ist die Beauftragung einer geeigneten Auftragnehmerin, die die Auftraggeberin im Rahmen einer Rahmenvereinbarung bei der Konzeption, Produktion und Postproduktion von Bewegtbildformaten unterstützt. Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung der Auftraggeberin durch eine Auftragnehmerin bei der Konzeption, Produktion und Postproduktion von Bewegtbildinhalten. Der Leistungsgegenstand umfasst die Herstellung unterschiedlicher audiovisueller Formate, insbesondere Filme, Animationen und Interviews, einschließlich der hierfür erforderlichen vorbereitenden, produktionellen und nachgelagerten Leistungen. Die Leistungen können verschiedene Ausprägungen annehmen, darunter sowohl aktuelle Dreharbeiten als auch die Bearbeitung und Postproduktion von vorliegendem Material der Auftraggeberin sowie gegebenenfalls Studioproduktionen. Die Leistungserbringung kann im In und Ausland erfolgen. Die Leistungen dienen der externen Kommunikation der Auftraggeberin, insbesondere der Bewerbung des Investitionsstandorts Deutschland, der Unterstützung der deutschen Exportwirtschaft sowie der Darstellung der Auftraggeberin, ihrer Themen und ihrer Expertinnen und Experten.
Die Dienstleistungserbringung ist nicht ortsgebunden. Die Auftraggeberin sitzt jedoch in Berlin und die Kommunikation vor Ort - sollte sie punktuell notwendig sein - erfolgt ebenfalls in Berlin, Deutschland., anyw
#Bekanntmachungs-ID: CXVHYDGYTTMFCDSM# Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der Bewertung der Referenzen (Referenz 3 und 4) sowie der Antworten auf den Fragenkatalog. Die Bewertung erfolgt im Vergleich der Bewerbungen untereinander. Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die die Mindestkriterien erfüllen. Die Bewertung erfolgt unabhängig von den Eignungsanforderungen. Referenzen: Referenz 3 - Max. 20 Punkte Referenz 4 - Max. 20 Punkte Fragen: Frage 1 - Max. 10 Punkte Frage 2 - Max. 10 Punkte Frage 3 - Max. 10 Punkte Frage 4 - Max. 10 Punkte Je Referenz werden bewertet (je Kriterium 0-5 Punkte): 1. Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand 2. Inhaltliche und strukturelle Qualität 3. Gestalterische und technische Qualität 4. Referenz 3: Einsatz von Sprechern und Interviews bzw. Referenz 4: Zielgruppenangemessenheit Bewertungsskala Referenzen (je Kriterium 0-5 Punkte): 5 Punkte = Anforderungen werden in besonderem Maße erfüllt 4 Punkte = Anforderungen werden gut erfüllt 3 Punkte = Anforderungen werden überwiegend erfüllt 2 Punkte = Anforderungen werden teilweise erfüllt 1 Punkt = Anforderungen werden kaum erfüllt 0 Punkte = Anforderungen werden nicht erfüllt Je Frage werden bewertet: 1. Inhaltliche Qualität und Nachvollziehbarkeit 2. Bezug zur Aufgabenstellung und Praxisnähe 3. Struktur und Klarheit der Darstellung 4. Schlüssigkeit und Umsetzbarkeit Bewertungsskala Fragenkatalog, je Frage: 10 Punkte = Anforderungen werden in besonderem Maße erfüllt 8-9 Punkte = Anforderungen werden gut erfüllt 5-7 Punkte = Anforderungen werden überwiegend erfüllt 2-4 Punkte = Anforderungen werden teilweise erfüllt 1 Punkt = Anforderungen werden kaum erfüllt 0 Punkte = Anforderungen werden nicht erfüllt Die Bewerber werden anhand der erreichten Gesamtpunktzahl in eine Rangfolge gebracht. Zur Angebotsphase werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber eingeladen, sofern eine ausrei-chende Anzahl geeigneter Bewerbungen vorliegt, die die Mindestreferenzen erfüllen. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich Referenzen. Sollte weiterhin Gleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage die Auftraggeberin einzelne Leistungen nach Bedarf abruft. Im Falle eines konkreten Leistungsbedarfs kontaktiert die Auftraggeberin die Auftragnehmerin. Diese erstellt daraufhin auf Grundlage der angefragten Leistung einen Kostenvoranschlag, der sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Leistungen und Preispositionen um-fasst. Die Leistungserbringung darf erst nach schriftlicher Genehmigung des Kostenvoranschlags durch die Auftraggeberin beginnen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren (inklusive Verlängerungen) geschlossen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 2.000.000 EUR netto (zzgl. Umsatzsteuer) und stellt keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin dar. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf eine bestimmte Anzahl von Abrufen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.
Die Dienstleistungserbringung ist nicht ortsgebunden. Die Auftraggeberin sitzt jedoch in Berlin und die Kommunikation vor Ort - sollte sie punktuell notwendig sein - erfolgt ebenfalls in Berlin, Deutschland., anyw
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#