Ersatzverkehre HLK 2028 ff.
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Key information
Overview
Durchführung von Schienenersatzverkehrsleistungen (SEV) während der Generalsanierung der Hochleistungskorridore 2028 bzw. 2028 und 2029
Es werden zwei Alternativen ausgeschrieben: 1) Rahmenvertragsleistungen 2028: mit einer Vertragslaufzeit bis 31.12.2028 und Leistungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2028. 2) Rahmenvertragsleistungen 2028-2029: mit einer Vertragslaufzeit bis 31.12.2029 und Leistungszeitraum vom 01.01.2028 bis 31.12.2029. Die Alternativausschreibung ist bedingt durch im Bekanntmachungszeitpunkt ausstehende, bis zum Zeitpunkt der Zuschlagswertung erfolgende Klärungen im Bereich der Bundesmittelfinanzierung. Die Gesamtleistung soll in beiden ausgeschriebenen Alternativen in zwei Leistungsbereiche aufgeteilt werden. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Dem Auftraggeber ist es im Zuge des Verhandlungsverfahrens möglich, die ausgeschriebene Gesamtleistung neu zu strukturieren, indem die zunächst zwei Leistungsbereiche und die im 2. Leistungsbereich enthaltenen zwei Leistungspakete in drei gleich große Leistungspakete an drei Auftragnehmer vergeben werden. Die diesbezüglichen Voraussetzungen und Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren einzustellen, wenn bis zur geplanten Zuschlagserteilung eine abschließende Finanzierungszusage des Bundes zu einer der ausgeschriebenen Alternativen nicht vorliegt. Nach der Verordnung (EU) 2022/2560 ist die EU-Kommission befugt, finanzielle Zuwendungen aus Drittstaaten für in der Europäischen Union tätige Unternehmen zu prüfen. Stellt sie binnenmarktverzerrende drittstaatliche Subventionen fest, kann die EU-Kommission gegen die durch sie entstehenden Verzerrungen vorgehen („Foreign Subsidies Regulation“). Da dieses Vergabeverfahren einen geschätzten Auftragswert von mehr als € 250 Mio. aufweist, sind Bewerber/Bieter verpflichtet, in diesem Vergabeverfahren eine Meldung oder Erklärung zu drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen 235722-2024 im Sinne des Art. 29 der genannten Verordnung abzugeben. Weitere Informationen finden Sie unter https://lieferanten.deutschebahn.com/lieferanten/Bedarfe-der-DB/Was-wir-brauchen /OeffentlicheAusschreibungen/EU-Verordnung-ueber-Subventionen-aus-Drittstaaten- 11341426. Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.