Ersatzneubau der KiTa St. Otto in Heilsbronn - Tragwerksplanung
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Key information
Overview
Die Katholische Kindertageseinrichtungen Altmühlfranken-Nordschwaben gGmbH plant einen Ersatzneubau der Kindertagesstätte St. Otto in Heilsbronn. Der nord-westliche Teil des Bestandsgebäude (Kinderkrippe) ist zu erhalten und in den Ersatzneubau zu integrieren. Auf der verbleibenden Grundstücksfläche ist der Ersatzneubau für 3 Kindergartengruppen unter Berücksichtigung des förderfähigen Raumprogramms der Regierung für Mittelfranken vorzusehen. Das im Bereich des Ersatzneubaus befindliche Kellergeschoss soll erhalten bleiben. Die im Gruppenraum III und Nebenraum vorhandene Gebäudestruktur muss aufgrund einer laufenden Fördermittelbindung erhalten bleiben. Der Auslober hat im Vorfeld des Vergabeverfahrens eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die als grundsätzlicher Ansatz zur Lösung der Aufgabe zu verstehen ist und die vorgenannten Vorgaben berücksichtigt. Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1, §§ 49 ff nach HOAI 2021, LPH 1-6
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in der Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail- Benachrichtigung erhalten. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).