Ersatzneubau Bäkebrücke – Bauvertragliche Unterstützung

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimewnab-sb7-18-2026-vgv-bWBWasserstraßen-Neubauamt Berlin
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Deadline27 days left19 Nov 2026, 08:59
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Key information

Contract type
—
Deadline
19 Nov 2026, 08:59
CPV codes
71520000 - Construction supervision services71540000 - Construction management services
Status
Unknown
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
19 Oct 2026, 07:02

Overview

Zur Unterstützung der eigenen Mitarbeiter des Wasserstraßen- Neubauamts solle ein Teil der Grundleistungen und einige Besondere Leistungen der Bauoberleitung nach § 43 und § 47 HOAI für das Bauvorhaben Bäkebrücke in Berlin vergeben werden. Das Bauvorhaben umfasst u.a. den Abbruch des Bestandsbauwerks und die Errichtung des Ersatzbauwerks mitsamt Unterbauten. Zu den zu erbringenden Leistungen nach HOAI gehören u.a. die Leitung und Protokollierung der Baubesprechungen, die Nachtragsbearbeitung, die vertiefte Bauzeitenverfolgung sowie die Vertretung der örtlichen Bauüberwachung; letzteres vor allem im Falle der urlaubs- oder krankheitsbedingten Verhinderung des eigenen Personals der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.

Bäkestraße, Lichterfelde, Berlin, 12207, DE300, Germany

Zur Unterstützung der eigenen Mitarbeiter des Wasserstraßen- Neubauamts solle ein Teil der Grundleistungen und einige Besondere Leistungen der Bauoberleitung nach § 43 und § 47 HOAI für das Bauvorhaben Bäkebrücke in Berlin vergeben werden. Das Bauvorhaben umfasst u.a. den Abbruch des Bestandsbauwerks und die Errichtung des Ersatzbauwerks mitsamt Unterbauten. Zu den zu erbringenden Leistungen nach HOAI gehören u.a. die Leitung und Protokollierung der Baubesprechungen, die Nachtragsbearbeitung, die vertiefte Bauzeitenverfolgung sowie die Vertretung der örtlichen Bauüberwachung; letzteres vor allem im Falle der urlaubs- oder krankheitsbedingten Verhinderung des eigenen Personals der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung.

Bäkestraße, Lichterfelde, Berlin, 12207, DE300, Germany

Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bietergemeinschaften oder zur Beauftragung von Unterauftragnehmern erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten. Erklärung nach § 124 Abs.1 Nr. 4 GWB: Verknüpfung mit anderen Unternehmern. - Angabe, ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist - Angabe ob und ggf. auf welche Art der Bewerber/Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet 2 -entfällt- 3 Auskunft nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. 4 Erklärung entsprechend § 123 GWB bezogen auf die letzten fünf Jahre. Angabe, dass kein zwingender Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Erklärung, dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB) - Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. § 27 i. V. m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), - Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i. V. m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB). Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Erklärung über ordnungsgemäßes Erfüllen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Beitragspflicht besteht. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter/Bewerber bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie für andere Unternehmen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 5.1 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 1, 3 bis 9 und Absatz 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: Erklärung, dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Erklärung, dass weder der Bewerber/Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist: - Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), - unerlaubter Umgang mit Gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), - illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Erklärung dass, sofern nachfolgend nicht anders angegeben, nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz - gem. § 98c Aufenthaltsgesetz - gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden zu sein. Abweichend von der obigen Erklärung, Angabe des Grundes, warum der Bewerber/Bieter mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Erklärung, dass - keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen 5.2 Erklärung entsprechend § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB bezogen auf die letzten drei Jahre. Angabe, dass kein fakultativer Ausschlussgrund zu den untenstehenden Punkten vorliegt: - Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. - Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde eröffnet. - Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. - Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde beantragt. - Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. - Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt. - Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Erklärung, dass ein Insolvenzplan auf Verlangen vorgelegt wird, falls dieser rechtskräftig bestätigt wurde. 6 Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV, dass entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung, - eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. 7.1 -entfällt- 7.2 -entfällt- 8 Nachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über die Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden: 9 Der Nachweis nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV wird erbracht, indem der Bewerber/Bieter erklärt, in den letzten drei bzw. fünf Jahren Leistungen erbracht zu haben, die der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist. Nachweis der in der Bekanntmachung geforderten Mindestanzahl an geeigneten Referenzen über abgeschlossene Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie unter Nennung des öffentlichen/privaten Auftraggebers 10 Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV zum jährlichen Mittel der Beschäftigten und der Anzahl der Führungskräfte: - Angabe zu Beschäftigten im 1.Jahr/ 2.Jahr/3.Jahr und Führungskräften im 1.Jahr/2.Jahr/3.Jahr 11 -entfällt- 12 -entfällt- 13 Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes 14 -entfällt- 15 -entfällt- 16 -entfällt- Die Eigenerklärung einschließlich aller Anlagen ist Bestandteil der Teilnahmeunterlagen.

Contracting authorities1

WB

LEITWEG-ID 991-07728-53

deBerlin, Germany
[email protected]

Lots1

Documentation0

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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