Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rhein-Pfalz-Kreis - Gewerbegebiete
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Key information
Overview
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die Gewerbegebiete mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Rhein-Pfalz-Kreis herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst 9 Gewerbegebiete. Die Ausschreibung ist unterteilt in 9 Lose. Der Konzessionsgeber hat Anträge auf den Sonderaufruf vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen“ gestellt. Die vorläufigen Zuwendungsbescheide vom 21.09.2020 geändert am 17.12.2024, bzw. Änderungsbescheide vom 20.06.2025 und 27.03.2026 pro Los liegen bereits vor. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.
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a) Es sind mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung Sanktion Russland (Anlage 11) sowie die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 12) und die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Anlage 06) einzureichen. b) Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Teilnahmeantrag die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 10) vorzulegen. Alle beteiligten Unternehmen (Mitglieder einer Bietergemeinschaft) haben jeweils für sich mit dem Teilnahmeantrag in der Bekanntmachung geforderten Nachweise über die Eignung zur Berufsausübung sowie die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 11) und die Vertraulichkeitserklärung (Anlage 12) einzureichen. In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der Bekanntmachung ist die geforderte Eigenerklärung zum Abschluss der Berufs- zw. Betriebshaftpflichtversicherung ebenfalls von jedem beteiligten Unternehmen der Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung für den Nachweis über den Abschluss einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen. Alternativ kann die Bietergemeinschaft im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung jedoch auch eine auf sich (die Bietergemeinschaft) lautenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachweisen. Bei den übrigen Eignungskriterien und Mindestvoraussetzungen ist es ausreichend, wenn diese in Summe oder von einem Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig erbracht werden. c) Eignungsleihe: Ein Bewerber kann für einen öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Konzessionsgeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung über die gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe einzureichen. Der Bewerber hat im Falle der Eignungsleihe bereits mit dem Teilnahmeantrag die dem Einsatz zur Eignungsleihe entsprechenden Erklärungen (z.B. Referenzen oder Umsätze) des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Zusätzlich sind in diesem Fall mit dem Teilnahmeantrag auch die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Anlage 06), die Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Anlage 11) durch das eignungsleihende Unternehmen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen des Konzessionsgebers sind ggf. weitere auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise des eignungsleihenden Unternehmens vorzulegen. Sofern es sich bei dem eignungsleihenden Unternehmen zugleich um einen Nachunternehmer des Bewerbers handelt, sind zudem mit dem Teilnahmeantrag die Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer MIT Eignungsleihe (Anlage 13) sowie die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers MIT Eignungsleihe (Anlage 14) einzureichen. d) Nebenangebote sind als Kombinationsangebote gemäß den Vorgaben unter Ziffer 6.15.3 der Vergabeunterlage zugelassen.
Los 1 befindet sich in der Verbandsgemeinde Bobenheim-Roxheim. Dort befindet sich das Gewerbegebiet "Südlich der Industriestraße". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 33.
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Los 2 befindet sich in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim. Dort befindet sich das Gewerbegebiet "Auf der unteren Weide". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 63
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Los 3 befindet sich in der Verbandsgemeinde Limburgerhof. Dort befindet sich das Gewerbegebiet "Friedensau". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 43.
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Los 4 befindet sich in der Verbandsgemeinde Maxdorf. Dort befindet sich das Gewerbegebiet "Im Reff". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 9.
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Los 5 befindet sich in der Verbandsgemeinde Mutterstadt. Dort befindet sich das Gewerbegebiet "GWG Süd". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 72.
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Los 6 befindet sich in der Verbandsgemeinde Neuhofen. Dort befindet sich das Gewerbegebiet "GWG Im Erlenbruch". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 110.
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Los 2 befindet sich in der Verbandsgemeinde Waldsee. Dort befindet sich das Gewerbegebiet "GWG Waldsee". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 44
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Los 8 befindet sich in den Verbandsgemeinden Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen . Dort befinden sich folgende Gewerbegebiete: In Dudenhofen: "GWG Südwest"; in Hanhofen: "GWG Süd"; in Harthausen: "Steinbrücke". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 73.
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Los 9 befindet sich in der Verbandsgemeinde Schifferstadt. Dort befindet sich das Gewerbegebiet "GWG Nord". Anzahl der zu versorgenden Adressen / GAP: 151.
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