Errichtung eines Batteriespeichersystems am Standort Aachen-Eilendorf

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DeadlineExpired20 Aug 2026, 08:00
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Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
20 Aug 2026, 08:00
CPV codes
45315300 - Electricity supply installations
Status
UNKN
Notice type
CN-SEC-STDContract notice – sectoral directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
20 Jul 2026, 13:51

Overview

Im Zuge des Ausbaus eines klimafreundlichen und stabilen Energiesystems plant STAWAG Energie den Einstieg in den Betrieb von stationären Batteriespeichersystemen. Diese Entwicklung steht im Einklang mit dem strategischen Ziel, die Stadt und Städteregion Aachen vollständig aus erneuerbaren Energien zu versorgen. Zur Umsetzung des Ziels, ist die Errichtung eines Batteriespeichersystems mit einer Leistung von ca. 15 MW und einer Kapazität von ca. 30 MWh (C-Rate ~ 0,5) am Standort Aachen-Eilendorf geplant. Dieser soll den gesetzlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der Auftraggeber stellt interessierten Bewerbern auf Verlangen weitere Informationen zum Projekt in Form eines Lageplans bereit. Interessierte Bewerber können diesen ergänzenden Lageplan ausschließlich per Bewerbernachricht über die unter Ziffer 5.1.11 genannten Website anfordern.

Aachen-Eilendorf, Städteregion Aachen, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYWPA# 1. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11. genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11. genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer / mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. [Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bewerbergemeinschaft geführt haben), und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.] Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 5. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden. 6. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der Leistungsbeschreibung der ausformulierte, mit dem obsiegenden Bieter zu schließende Vertrag. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Der Auftraggeber teilt den Bietern einen Verhandlungstermin mit, um ggf. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen zu besprechen und eingegangene Optimierungsvorschläge zu verhandeln. Der Verhandlungstermin wird voraussichtlich während der Angebotsfrist stattfinden. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die ggf. angepassten Vergabeunterlagen, die dem verbindlichen Angebot zugrunde zu legen sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien. 7. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag aufgrund der Erstangebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben. 8. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren gemäß § 57 SektVO aus sachlichem Grund aufzuheben oder einzustellen. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, das Verfahren aufzuheben oder einzustellen, wenn die erforderlichen Gremienbeschlüsse nicht erteilt werden, die Finanzierung des Projektes nicht sichergestellt werden kann oder die Umsetzung des Vorhabens aus anderen Gründen nicht mehr wirtschaftlich ist. Ein Anspruch der Bewerber oder Bieter auf Fortführung des Verfahrens oder auf Zuschlagserteilung besteht nicht. 9. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 10. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 SektVO genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise einzureichen. 11. Bewerber sollten die auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website hinterlegten Vordrucke für ihre nach der Bekanntmachung erforderlichen Eigenerklärungen verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.

Die STAWAG Energie plant die Errichtung eines Batteriespeichersystems mit einer Leistung von ca. 15 MW und einer Kapazität von ca. 30 MWh (C-Rate ~ 0,5) am Standort Aachen-Eilendorf. Dieser soll den gesetzlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine Netzanschlusszusage der Regionetz GmbH über 14,904 MW auf der 20 kV-Ebene liegt vor. Der Batteriespeicher soll direkt ans Stromnetz angeschlossen werden und netz- und systemdienlich eingesetzt werden, u.a. zur Erbringung von Primär- und Sekundärregelleistung sowie zur Teilnahme am Stromhandel an der EPEX Spot. Als Fertigstellungstermin wird das Q2 2028 angestrebt. Ein Bauvorbescheid der Stadt Aachen liegt für die geplante Fläche vor. Leistungsumfang: STAWAG Energie beabsichtigt, den erfolgreichen Bieter insbesondere mit der Lieferung, Installation und Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems einschließlich folgender Komponenten zu beauftragen: - Batteriesystem (Container- oder Modullösung) - Wechselrichter - Transformatoren - Mittelspannungsschaltanlagen - Energiemanagementsystem (EMS) - Schnittstelle zur Direktvermarktung (Stromhandelsanbindung) - Tiefbauarbeiten - Herstellung von Fundamenten - Errichtung von Zaun und Blitzschutz - Errichtung der Mittelspannungs-Übergabestation inkl. Anschluss an das Umspannwerk Im Laufe des Vergabeverfahrens hat der Bieter ein projektspezifisches Systemlayout inklusive der Vorgaben für den Untergrundausbau bereitzustellen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll zudem ein langfristiger Wartungs- und Servicevertrag abgeschlossen werden. Dieser soll unter anderem die Instandhaltung, Fernüberwachung sowie Entstörung umfassen und eine Verfügbarkeitsgarantie beinhalten. Der Auftraggeber stellt interessierten Bewerbern auf Verlangen weitere Informationen zum Projekt in Form eines Lageplans bereit. Interessierte Bewerber können diesen ergänzenden Lageplan ausschließlich per Bewerbernachricht über die unter Ziffer 5.1.11 genannten Website anfordern. Bei der wirtschaftlichen Bewertung des Batteriespeichers wird der Nettobarwert berücksichtigt. Der Nettobarwert wird voraussichtlich anhand der Eingaben der Bieter zu folgenden Kriterien berechnet: - Garantierte Leistungsversprechen der angebotenen Anlage - Angebotspreis Der Nettobarwert kann dabei beispielsweise erhöht werden durch: - Höhere garantierte Verfügbarkeit - Kürzere maximale Zeit für geplante Wartung - Höhere garantierte RTE (Round-trip Efficiency) - Höhere garantierte Energiekapazität zum Fertigstellungsdatum (am Referenzpunkt) - Höhere garantierte Energiekapazität am Lebensende - Längere garantierte Periode des BESS Systems vom Fertigstellungsdatum bis zum Lebensende - Niedrigerer BESS-Servicevertrag mit dem Lieferanten für Batteriesystem und PCS nach Ausstellung des Leistungszertifikats

Aachen-Eilendorf, Städteregion Aachen, Germany

Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags, 2) Materielle Prüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen, 3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen: Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Für das Ranking bewertet der Auftraggeber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hinsichtlich der erzielten Umsätze mit der Errichtung und Inbetriebnahme einschließlich Wartung von Batteriespeichern (BESS) vergleichbarer Größe zu 30 % und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) hinsichtlich der eingereichten Referenzen zu 70 %. Maßgeblich sind die unter Ziffer 5.1.9. genannten Angaben und Nachweise. Die Bewertung erfolgt dabei in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Bei der Wertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit berücksichtigt der Auftraggeber die mit der Errichtung und Inbetriebnahme einschließlich Wartung von Batteriespeichern (BESS) vergleichbarer Größe erzielten durchschnittlichen Jahresumsätze der letzten drei Jahre, wobei ab einem erzielten durchschnittlichen Jahresumsatz in Höhe von 10 Mio. EUR keine bessere Bewertung erfolgt, d.h. Umsätze, die die genannten Werte erreichen, erhalten die Höchstpunktzahl in diesem Eignungskriterium. Umsätze, die die genannten Werte übersteigen, erhalten ebenfalls die Höchstpunkzahl. Bei der Wertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gilt: Je mehr und besser die eingereichten Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen (hier: die Errichtung und der Inbetriebnahme einschließlich Wartung von Batteriespeicher (BESS) vergleichbarer Größe) vergleichbar sind, desto mehr Punkte erhält der Bewerber. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach den in dieser Bekanntmachung genannten Merkmalen/Besonderheiten des Auftrags. Von Vorteil ist dabei, wenn eine Referenz möglichst viele der unter Ziffer 5.1.9. genannten Merkmale/Besonderheiten umfasst. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um Zuschlagskriterien. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden.

Contracting authorities1

Lots1

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Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

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