Ernst-Bergeest-Weg 54 - Gala-Bau
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Key information
Overview
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. --------------- Die Außenanlagen der Grundschule Marmstorf werden neugestaltet, um den Anforderungen an einen modernen, barrierefreien und bewegungsfördernden Schulhof gerecht zu werden. Ziel ist es, nach dem Neubau der Hamburger Klassenhäuser und der Sporthalle und Mensa, eine räumliche Neuordnung mit allen gewünschten Funktionen, wie Spiel- und Ruhebe-reichen, Sportanlagen und Verkehrsflächen, herzustellen. Die Erschließung der Stellplätze für PKW, sowie die Zufahrt für Feuerwehr und Lieferverkehr erfolgt im Nordosten vom Ernst-Bergeest-Weg aus. Fahrrad- und Rollerstellplätze werden als moderne, an unterschiedlichen Orten aufgestellte Anlagen eingeordnet Die Schulhöfe sind sowohl als Pausenfläche als auch als erweiterter Lernort konzipiert und weitestgehend durch eine barrierefreie Wegeführung erreichbar. Als Oberfläche werden Betonsteine und um die Versiegelung zu minimieren versickerungs- fähige Kammersteine genutzt. Um dem natürlichen Bewegungsdrang der Schüler gerecht zu werden, werden nicht nur neue Klettergerüste und Spiellandschaften installiert, sondern auch eine Laufstrecke und ein Verkehrsgarten integriert. Als Ausgleich zu den Aktivzonen werden Ruheorte geschaffen wie Sitzmauern und ein Lern- und ein Ruhebiotop. Das vorhandene Wäldchen wird aufgewertet, bestehende Baumbestände erhalten und durch Neupflanzung heimischer Gehölze ergänzt. Die Beleuchtung wird überarbeitet und ergänzt, damit die Freiflächen auch in der dunkleren Jahreszeit gut nutzbar sind. Die Regenentwässerung wird teilweise erneuert und im Bereich des Neubaus an eine bereits verbaute Rigole angeschlossen. --------------- Hier: Gala-Bau --------------- 240 m² Abbruch Asphaltflächen 1.500 m² Abbruch wassergebundenen Wegeflächen 4 Hofeinläufe, inkl. Verrohrung 8 Straßeneinläufe, inkl. Verrohrung 200 m² Abbruch Pflasterflächen 400 m² Zugangswege aus Betonpflaster, inkl. Einfassung 765 m² Zufahrtsstraßen aus Betonpflaster, inkl. Einfassung 1.965 m² Hofflächen erstellen aus verschiedenen Pflasterarten 175 m² Stellplatzflächen aus Rasenfugenpflaster, inkl. Einfassung 250 m² Laufbahn mit EPDM-Belag erstellen, inkl. Sprunggrube 800 m² Spielplatzfläche mit Sandfüllung, inkl. 270 m Robinienholzeinfassung 60 m Zaunanlagen, inkl. Toren Höhe 1.630 mm 67 m Sitzmauern aus Betonwerkstein 60 m Betonwinkelelemente, inkl. Absturzsicherung 70 m Betonstufen, inkl. Handlauf 15 Mastleuchten div. Spielgeräte, Bänke, Abfallbehälter 965 m² Pflanzung, inkl. 13 Bäume 850 m² Rasenfläche, teilweise als Rollrasen
Ernst-Bergeest-Weg 54, Hamburg, 21077, Hamburg, Germany
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 50 allgemeinbildende Schulen im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Hochschul- und Kommunalbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. --------------- Die Außenanlagen der Grundschule Marmstorf werden neugestaltet, um den Anforderungen an einen modernen, barrierefreien und bewegungsfördernden Schulhof gerecht zu werden. Ziel ist es, nach dem Neubau der Hamburger Klassenhäuser und der Sporthalle und Mensa, eine räumliche Neuordnung mit allen gewünschten Funktionen, wie Spiel- und Ruhebe-reichen, Sportanlagen und Verkehrsflächen, herzustellen. Die Erschließung der Stellplätze für PKW, sowie die Zufahrt für Feuerwehr und Lieferverkehr erfolgt im Nordosten vom Ernst-Bergeest-Weg aus. Fahrrad- und Rollerstellplätze werden als moderne, an unterschiedlichen Orten aufgestellte Anlagen eingeordnet Die Schulhöfe sind sowohl als Pausenfläche als auch als erweiterter Lernort konzipiert und weitestgehend durch eine barrierefreie Wegeführung erreichbar. Als Oberfläche werden Betonsteine und um die Versiegelung zu minimieren versickerungs- fähige Kammersteine genutzt. Um dem natürlichen Bewegungsdrang der Schüler gerecht zu werden, werden nicht nur neue Klettergerüste und Spiellandschaften installiert, sondern auch eine Laufstrecke und ein Verkehrsgarten integriert. Als Ausgleich zu den Aktivzonen werden Ruheorte geschaffen wie Sitzmauern und ein Lern- und ein Ruhebiotop. Das vorhandene Wäldchen wird aufgewertet, bestehende Baumbestände erhalten und durch Neupflanzung heimischer Gehölze ergänzt. Die Beleuchtung wird überarbeitet und ergänzt, damit die Freiflächen auch in der dunkleren Jahreszeit gut nutzbar sind. Die Regenentwässerung wird teilweise erneuert und im Bereich des Neubaus an eine bereits verbaute Rigole angeschlossen. --------------- Hier: Gala-Bau --------------- 240 m² Abbruch Asphaltflächen 1.500 m² Abbruch wassergebundenen Wegeflächen 4 Hofeinläufe, inkl. Verrohrung 8 Straßeneinläufe, inkl. Verrohrung 200 m² Abbruch Pflasterflächen 400 m² Zugangswege aus Betonpflaster, inkl. Einfassung 765 m² Zufahrtsstraßen aus Betonpflaster, inkl. Einfassung 1.965 m² Hofflächen erstellen aus verschiedenen Pflasterarten 175 m² Stellplatzflächen aus Rasenfugenpflaster, inkl. Einfassung 250 m² Laufbahn mit EPDM-Belag erstellen, inkl. Sprunggrube 800 m² Spielplatzfläche mit Sandfüllung, inkl. 270 m Robinienholzeinfassung 60 m Zaunanlagen, inkl. Toren Höhe 1.630 mm 67 m Sitzmauern aus Betonwerkstein 60 m Betonwinkelelemente, inkl. Absturzsicherung 70 m Betonstufen, inkl. Handlauf 15 Mastleuchten div. Spielgeräte, Bänke, Abfallbehälter 965 m² Pflanzung, inkl. 13 Bäume 850 m² Rasenfläche, teilweise als Rollrasen
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Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen und Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/ausschreibungen Hinter dem Wort „Bieterportal“ sind die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form in Textform gem. 126b BGB über den Bieterassistenten zugelassen. Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer 5.1.11 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer 5.1.11 erreichbar. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilungen“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter: https://gmh-hamburg.de/ausschreibungen Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen und Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen. Ein Versand der „Fragen und Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird. Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Das Eröffnungsprotokoll steht allen am Verfahren beteiligten Bietern nach Öffnung der Angebote über den Bieterassistenten zum eigenen Download zur Verfügung. Sie finden die Datei im Register „Meine Angebote“ in der Spalte „Dokumente“. Bieter, die aufgrund technischer Schwierigkeiten im Bearbeitungspunkt „Produkte/Leistungen“ des Bieterassistenten der eVergabe keine GAEB84-Datei hochladen können, werden in der Niederschrift aktuell lediglich namentlich, jedoch ohne Angabe der Angebotssumme, angegeben. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass dieses Vorgehen nicht zum Ausschluss des Angebots führt, sofern die Anforderungen des § 13 VOB/A erfüllt sind. Sofern im Rahmen der Angebotsabgabe ein bepreistes LV als Anlage in der eVergabe abgegeben wird, gilt das Angebot als form- und fristgerecht eingereicht. Um die Transparenz des Verfahrens herzustellen, erhalten alle Bieter zeitnah nach der Submission eine Besondere Niederschrift, die Angaben über die fehlende Angebotssumme erhält, über die Bieterkommunikation der eVergabe. Diese besondere Niederschrift gilt daher zusätzlich zu dem im eVergabe-System bereitgestellten Öffnungsprotokoll. Die Niederschrift wird Brutto- und Netto-Angebotssummen ausweisen. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt. Das „Merkblatt Umsatzsteuer vom 11.04.2024 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil. Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d.h. regelmäßig mit der Abnahme.