Erft-Schwalm-Netz

CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regimebv26051VAVerkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRZGZweckverband go.Rheinland
Estimated value—
DeadlineExpired22 Jul 2026, 10:00
Competition00 participants
Lots11 lot

Keep momentum on this opportunity

Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.

  • Save and reuse search filters
  • Track opportunities as pursuits
  • Get notified when new notices match
Quick actions

Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.

Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.

Receive alerts

Key information

Identifier
Contract type
—
Deadline
22 Jul 2026, 10:00
CPV codes
60210000 - Public transport services by railways
Status
UNKN
Notice type
CN-GEN-STDContract notice – general directive, standard regime
Estimated value
—
Publication date
19 Jun 2026, 08:40

Overview

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RB 34 (Mönchengladbach - Dalheim) und RB 39 (Düsseldorf - Bedburg) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit der Möglichkeit zur Vertragsverlängerung. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 1,0 Mio. ZugKm p.a.

Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Linien erstrecken sich jedoch über mehrere Städte., Gelsenkirchen, Germany

#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCDGJ3# 1) Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat im Mai 2026 eine Strukturreform über die Aufgabenträgerschaft im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) beschlossen. Nach dieser Gesetzesänderung wird die Aufgabenträgerschaft für den SPNV von den bisherigen drei Aufgabenträgern zum 01.01.2027 auf eine landesweite Anstalt öffentlichen Rechts gemäß § 6 ÖPNVG NRW übertragen. Die Zuschlagserteilung erfolgt sodann durch diese neu gegründete landesweite Anstalt und wird mit der Zuschlagserteilung Auftraggeber für den Verkehrsvertrag. 2) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 3) Die Aufgabenträger behalten sich nach § 17 Abs. 11 VgV vor, den Zuschlag auf das erste Angebot zu erteilen. 4) Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht ausschließlich die Vergabeplattform zur Verfügung. 5) Wir weisen darauf hin, dass, neben den Aufgabenträgern, zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen, Teilnahmeanträge, Optimierungsvorschläge und Angebote in Kenntnis gesetzt werden können. Diese Dritten sind jedoch von dem Aufgabenträger zur Geheimhaltung verpflichtet worden. 6) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages zulässig. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben, in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Aufgabenträger rechtsverbindlich vertritt und zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist. Weiterhin ist zu erklären, dass jedes an der Bewerbergemeinschaft beteiligte Unternehmen als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder sind mit vollständigen Adressenangaben zu nennen. Bei der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die von dem Aufgabenträger geforderten Nachweise/Erklärungen zur Eignung zur Berufsausführung sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit von jedem einzelnen Beteiligten der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit kann von der Bewerbergemeinschaft gesamt nachgewiesen werden. Ein Identitätswechsel in der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss. Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden. 7) Eine Einschränkung des Bieterkreises ist im Verlaufe des Vergabeverfahrens nicht vorgesehen.

Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RB 34 (Mönchengladbach - Dalheim) und RB 39 (Düsseldorf - Bedburg) für den Zeitraum vom Fahrplanwechsel im Dezember 2029 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038 mit der Möglichkeit zur Vertragsverlängerung. Das Leistungsvolumen umfasst ca. 1,0 Mio. ZugKm p.a. Der ZV VRR Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen (nachfolgend: ZV VRR FaIn-EB) stellt die für den Betrieb erforderlichen Fahrzeuge dem EVU über einen Pachtvertrag bereit. Das EVU ist für die Instandhaltung der Fahrzeuge verantwortlich.

Beim NUTS-Code konnte nur eine Stadt als Erfüllungsort ausgewählt werden. Die Linien erstrecken sich jedoch über mehrere Städte., Gelsenkirchen, Germany

Contracting authorities2

VA

LEITWEG-ID 05513-39001-32

deGelsenkirchen, Germany
[email protected]
1 / 2

Lots1

Documentation0

The source system does not support document syncing.

Award criteria0

No procedure-level award criteria recorded.

Participants0

No participants recorded for this notice.