Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers
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Erbringung von Beratungsleistungen für das Employer Branding (Los 1) und Social Media des Employer Brandings (Los 2) des Auftraggebers
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y63MN9F# 1. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft) sowie den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage C02 Erklärung Bewerber-_Bietergemeinschaft ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Soll ein anderes Unternehmen als eignungsverleihendes Unternehmen in Anspruch genommen werden, sind zudem weitere Unterlagen einzureichen: Art und Umfang der Inanspruchnahme anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft in dem Dokument C06 Verzeichnis Eignungsverleiher anzugeben. Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 der EU-weiten Bekanntmachung "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" bezeichneten Unterlagen (also das ausgefüllte Formular C04-3 Eigenerklärung zur Eignung - Unternehmens-Referenzen) für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers unter Verwendung von Anlage C18 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen oder ein gleichwertiger Nachweis, aus dem hervorgeht, dass dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Im Falle der Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher (sog. Eignungsverleihende Unterauftragnehmer) bezogen auf die wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 der EU-weiten Bekanntmachung "Eignungskriterien", dort unter "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen", bezeichnete Unterlage (Anlage C04-2 Eigenerklärung zur Eignung - Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung - auszufüllen sind dort nur die gelb hinterlegten Felder), (ii) eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmer unter Verwendung von Anlage C18 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen oder ein gleichwertiger Nachweis, aus dem hervorgeht, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. 3. Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe) Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Dafür ist die Anlage C15 Unterauftragsvergabe zu verwenden. 4. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des §123 Abs. 1-3 GWB: Eigenerklärung (gemäß §123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 des OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - §129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §129b des StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - §89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach §89a Absatz 2 Nr. 2 des StGB zu begehen, - §261 des StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - §263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - §299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - §108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§232 und 233 des StGB (Menschenhandel) oder §233a des StGB (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung. Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des §124 GWB: Eigenerklärung (gemäß §124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nicht verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - kein öffentlicher Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadensersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder - das Unternehmen nicht o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß §125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage C04-1 Eigenerklärung zur Eignung - Ausschlussgründe zu verwenden. Der Bewerber/das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§36 Abs. 5 VgV). Freiwillig für reinen Unterauftragnehmer.