Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) - "Lebendige Zentren-Aktive Stadt"
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Key information
Overview
Mit Schreiben vom 14.03.2026 wurde der Stadt Weißenthurm vom Ministerium des Inneren und für Sport mitgeteilt, dass sie mit dem Bereich Stadtkern II ab dem Programmjahr 2026 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren-Aktive Stadt" aufgenommen wurde. Als Grundlage für ein 10 -jähriges Handlungsprogramm des Förderprogramms ist ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungsprogramm (ISEK) zu erarbeiten. Dabei sollen die Weichen für die weitere Entwicklung des Projektgebietes gestellt und konkrete Maßnahmen beschrieben werden.
#Bekanntmachungs-ID: CXP6YD0YETU# 1. Die Teilnahmeanträge sind innerhalb der Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabeplattform einzureichen. Den Anträgen sind die geforderten Erklärungen und Nachweise beizufügen. Hierfür kann das bereitgestellte Teilnahmeformular verwendet werden. Eigenerklärungen können vorläufig durch die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) erbracht werden. Maßgeblich für den Umfang der einzureichenden Unterlagen ist der Inhalt dieser Bekanntmachung. 2. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die Vergabeplattform durchgeführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform dient als elektronischer Zugangskanal und gilt als verbindlicher "elektronischer Briefkasten" für sämtliche Mitteilungen, Erklärungen, Nachforderungen und sonstigen Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens. 3. Die Übermittlung der Einladungen zu Verhandlungsgesprächen, der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB sowie sämtlicher weiterer Schriftverkehr, insbesondere Nachforderungen, erfolgt über das bieterindividuelle Postfach der Vergabeplattform. 4. Abweichend hiervon kann das Zuschlagsschreiben vom Auftraggeber unmittelbar an die vom Bieter benannte E-Mail-Adresse übermittelt werden. 5. Bewirbt sich eine Arbeits- oder Bietergemeinschaft, wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich mit dem von der Arbeits-/Bietergemeinschaft benannten bevollmächtigten Partner geführt 6. Sofern die Leistungen im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten werden, sind die geforderten Auskünfte für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft zu erteilen. Beabsichtigt der Bieter, zur Leistungserbringung auf die Kapazitäten oder Leistungen Dritter zurückzugreifen, sind die entsprechenden Auskünfte auf Anforderung auch von diesen Dritten vorzulegen.