Entwicklung Schulareal Ennetbürgen - Honorarausschreibung Fachplanung BKP 294/295 HLKK-, Sanitär-Planung
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Key information
Overview
Andere Begründung Im Verfahren betreffend Entwicklung Schulareal Ennetbürgen wurde die Durchführung des Vorha- bens unter den Vorbehalt der Genehmigung des erforderlichen Kredits gestellt. Der für die Umsetzung des ausgeschriebenen Projekts erforderliche Planungskredit wurde an der Urnenabstimmung vom 27. September 2026 nicht genehmigt. Damit fehlen die Voraussetzungen für die Weiterführung der Planung und die Vergabe der ausgeschriebenen Fachplanerleistungen. Das laufende Beschaffungsverfahren wird infolge Nichtbewilligung des erforderlichen Kredits abge- brochen. Sämtliche im Zusammenhang mit dem Verfahren eingeleiteten Verfahrensschritte werden gegenstandslos.
https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:680845-2026:HTML:DE:HTML
Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden, Bahnhofplatz 3, Postfach 1241, 6371 Stans, erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten.