Entmunitionierung Gemeindewald Muenster
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Key information
Overview
Überprüfung und Entmunitionierung von ca. 2,2 ha Fläche im Gemeindewald Münster im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Dem Angebot ist beizufügen: - namentliche Benennung der vorgesehenen verantwortlichen Personen. Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung für die vorgesehenen verantwortlichen Personen jeweils den gültigen Befähigungsschein und die Nachweise der Ausbildung vorlegen.; - Einsatzkonzept mit Personalplanung. Hieraus muss hervorgehen, wie eine ordnungsgemäße Auftragsausführung unter dauernder vollständiger Stellung des benötigten Personals (auch bei Ausfall einzelner Personen (Vertretungsregelung)) seitens des Auftragnehmers sichergestellt werden kann; - Eigenerklärung bezüglich gewerberechtliche Voraussetzungen (u.a. Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz). Der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, muss vor Zuschlagserteilung die Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz in Kopie nach Aufforderung der Vergabestelle vorlegen. Vertragsstrafe: Sollten die Arbeiten aufgrund eines Verschuldens des Auftragnehmers nicht fristgerecht begonnen bzw. ununterbrochen fortgeführt werden können, hat der Auftragnehmer als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,50 % des Nettoauftragswertes zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird hier auf 5 % des Nettowertes begrenzt.