ENB MLK-Brücke - B3
Keep momentum on this opportunity
Save it on this device now. Create an account when you are ready to track deadlines, notes, and teamwork.
- Save and reuse search filters
- Track opportunities as pursuits
- Get notified when new notices match
Keep this notice in a shortlist so you can return to it without starting a bid.
Keep notes, monitor deadlines and collaborate with your team. This does not submit a bid or contact the buyer.
Key information
Overview
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben.
Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3) Abschnitt 930, Station 1886, Region Hannover, Germany
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RN9Z# Empfohlene Ortsbesichtigung: Den Bietern wird vor der Angebotsabgabe dringend empfohlen, sich vor Ort über die baulichen und logistischen Gegebenheiten zu informieren. Spätere Nachforderungen (Nachträge), die auf Unkenntnis der ohne weiteres erkennbaren örtlichen Verhältnisse beruhen, werden nicht anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), regionaler Geschäftsbereich Hannover beabsichtigt mit dieser Ausschreibung den Bauvertrag für den Ersatzneubau der Brücke über den Mittellandkanal nebst Straßen- und Wegebaumaßnahmen zu vergeben. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abbruch der Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3), der Ersatzneubau der Schnellwegbrücke (2 TBW), der Neubau von zwei Rad und Gehwegbrücken an gleicher Stelle und der Neubau einer Stützwand südlich vom MLK an der RiFa Hannover sowie die Herstellung und der Rückbau der bauzeitlichen Umfahrung der B 3. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Ingenieurbaumaßnahmen sind die Lärmschutzwände und die VZ-Brücke abzubrechen. Der Neubau der LSW und der VZ-Brücke ist Gegenstand von gesonderten Verträgen. Die überführte Straße (B 3) ist von Bau-km 124+924 bis Bau-km 125+493 zu erneuern und die unterführten Wege der geänderten Bauwerkssituation anzupassen. Das Bestandsbauwerk überführt den Messeschnellweg (B 3) sowie zwei Rad-/Gehwege über den Mittellandkanal. Die Kanalbrücke mit den zwei anschließenden Rad-/Gehwegunterführungen und die Lärmschutzwände befindet sich in der Straßenbaulast der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Hannover. Im Rahmen dieser Ausschreibung sind folgende Hauptleistungen zu erbringen: -Baufeldfreimachung -Pfahlprobebelastungen -Einrichten der Verkehrssicherung, mehrfach (Straße) -Einrichten der Umleitung, mehrfach (Rad-/Gehwege) -Rückbau/Abbruch der Lärmschutzwände, in Teillängen -Herstellung der bauzeitlichen Umfahrung -Abbruch der Bestandsbrücken -Neubau der Stützwand südlich vom MLK neben der RiFa Hannover (in 2 Abschnitten) -Rückbau VZ-Brücke südlich vom MLK -Herstellung der Ersatzbauwerke (2 Rad-/Gehwegbrücken und 2 TBW für B 3) -Straßen- und Wegebau im Baubereich Die auszuführenden Arbeiten sowie die im Rahmen der übrigen Fachlose auszuführenden Arbeiten haben zeitlich parallel und in Teilabschnitten entsprechend den Bauphasen stattzufinden. Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Verbreiterung des Querschnitts gemäß Regelquerschnitt 31 (RQ) der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) auszuführen. Dazu sind beide Richtungsfahrbahnen (RiFa) zu verbreitern. Die Kronenbreite ist entsprechend anzupassen. Parallel dazu ist die MLK-Brücke entsprechend der Verbreiterung zu erneuern und südlich vom MLK an der RiFa Hannover eine Stützwand zu errichten. In der Bauzeit kommen verschiedene Verkehrsführungen zum Einsatz, um den Schutz aller Personen zu gewährleisten und gleichzeitig den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten. Mehraufwendungen und Erschwernisse auf Grund der notwendigen Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs bzw. der unterschiedlichen Verkehrsphasen/-führungen sowie sonstiger vorhandener Hindernisse (u.a. Straßenausstattungen, Entwässerungseinrichtungen, Schutzplanken, Bauwerke etc.) werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind ständig freizuhalten, im Bauprozess aufrecht zu erhalten und entsprechend einzukalkulieren. Eine Zuordnung der einzelnen Verkehrsführungen zu der jeweiligen Bauphase ist der Tabelle der Baubeschreibung zu entnehmen. Weitere Einzelheiten zu den auszuführenden Arbeiten und zum Bauablauf sind den weiteren Ausführungen der Baubeschreibung, dem Leistungsverzeichnis und den Anlagen zu entnehmen. Es wird ausdrücklich auf die Ausführung der Gesamtleistung in zahlreichen Bauphasen/Teilleistungen hingewiesen. Gemäß des geplanten Bauablaufs (siehe Kapitel 3.2) und der aufgeführten Sperrungen, kann immer nur in Teil-/Einzelbereichen der Baumaßnahme gearbeitet werden (siehe hierzu auch Anlage Verkehrsphasenpläne). Hierfür entstehende Mehraufwendungen sind bei der Angebotskalkulation der entsprechenden Leistungen zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
Mittellandkanalbrücke im Zuge des Messeschnellweges (B 3) Abschnitt 930, Station 1886, Region Hannover, Germany
1. Preisangaben und Steuerpflicht Die Angebote sind zwingend als Bruttobeträge (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer und aller Nebenkosten) einzureichen. 2. Elektronische Kommunikation und Einreichung Die Kommunikation im Verfahren sowie die Abgabe der Angebote erfolgen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform (vergabe.niedersachsen.de). Angebote in Papierform oder per E-Mail sind nicht zugelassen und werden zwingend ausgeschlossen. Die Bieter sind verpflichtet, sich selbstständig über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen auf der Plattform zu informieren. 3. Bieterfragenfragen zum Verfahren oder zu den Unterlagen sind ausschließlich elektronisch über das Kommunikationswerkzeug der Vergabeplattform einzureichen. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen endet am [DATUM, z. B. 6 Kalendertage vor Angebotsfrist] um [UHRZEIT] Uhr. Später eingehende Fragen werden nur beantwortet, wenn eine ordnungsgemäße Bearbeitung rechtlich noch möglich ist. 4. Nachprüfungsverfahren und Rügen Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist insbesondere unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.